Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Leibnitz wurde das Grundstück 587, KG 61025, Hörbing aufgrund des Antrages von XXXX nicht rechtskräftig vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 17.08.2017 mit der GZ: 2017-01-025 des Planverfassers DI XXXX . Im angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass die Grundstücke an deren Grenzverlauf in dem vorgenan... mehr lesen...