Begründung: I. 1. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wies mit Bescheid vom 31. Jänner 2003 die Anträge der Gemeinden St. Michael im Lungau, Rennweg, Hüttau und Eben gemäß §24 Abs3 UVP-G 2000 mangels Parteistellung zurück und stellte auf Grund der Anträge der Standortgemeinden Flachau und Zederhaus, der mitwirkenden Behörden (Landesregierung Salzburg, Landeshauptmann von Salzburg und der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg) sowie der "Umweltanwaltschaft Salz... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationSbg GdO 1994 §34 Abs6 Z7UVP-G 2000 §23a, §24 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde einer (Standort)Gemeinde betreffend die
Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau
einer zweiten Röhre im Katschbergtunnel mangels eines innerhalb der
Beschwerdefrist gefassten Beschlusses der für die Entscheidung über
die Erhebung einer Verfassu... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wies mit Bescheid vom 28. Jänner 2003 die Anträge der Gemeinden Flachau, Zederhaus, Hüttau und Eben sowie der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau gemäß §24 Abs3 UVP-G 2000 mangels Parteistellung zurück und stellte auf Grund von Anträgen der Standortgemeinden St. Michael im Lungau und Rennweg, der mitwirkenden Behörden (Sbg. Landesregierung, Landeshauptmann von Salzburg und Bezirkshauptmannsch... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationSbg GdO 1994 §34 Abs6 Z7Sbg GdO 1994 §44 Abs4UVP-G 2000 §23a, §24 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde von (Standort)Gemeinden betreffend die
Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau
einer zweiten Röhre im Tauerntunnel mangels eines innerhalb der
Beschwerdefrist gefassten Beschlusses der für die Entscheidung über
die Erhebun... mehr lesen...