Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer wurde an der JKU erstmals im Sommersemester 2022 zum Diplomstudium der Rechtswissenschaften zugelassen. Am 24. Februar 2025 beantragte er die „bescheidmäßige Erledigung der Vorschreibung des Studienbeitrages“ für das Sommersemester 2025. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde Folgendes aus: „Es wird gemäß §§ 91 Abs. 1 Z 2, 62 Abs. 1 und 68 Abs. 1 Z 2 Universitäts-geset... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer war im Zeitraum Wintersemester 2013/2014 bis Wintersemester 2018/2019, sowie im Wintersemester 2019/2020, Wintersemester 2020/2021, Wintersemester 2021/2022 und Sommersemester 2022 an der Johannes-Kepler-Universität Linz (im Folgenden: JKU Linz) für das Diplomstudium Rechtswissenschaften gemeldet. Aufgrund der Überschreitung der „Regelstudiendauer“ war der Antragsteller ab dem Wintersemester ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer betreibt seit dem Wintersemester 2015/16 durchgehend das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Seit dem Wintersemester 2018/19 befindet er sich im 3. Studienabschnitt seines Studiums. 2. Der Beschwerdeführer beantragte am 29.01.2021 den „Erlass des Studienbeitrages für das Sommersemester 2021“ bzw. alternativ die „Gewährung eines zusätzlichen Toleranzsemesters“. Er begründete seinen Antrag mit der u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 24.10.2016 per E-Mail einen Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages für das Sommersemester 2016. Daraufhin wurde ihm seitens der belangten Behörde mitgeteilt, dass der Antrag verspätet sei, da die Frist für die Anträge auf Rückzahlung des Studienbeitrages für das Sommersemester am 30.09.2016 endete. 2. Mit E-Mail vom 27.10.2016 beantragte der Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 06.04.2018 stellte die Beschwerdeführerin einen "Antrag auf Feststellung der Studienbeitragspflicht". Sie sei Drittstaatsangehörige (Mazedonien) und verfüge über eine Aufenthaltsberechtigung "Studierender" und sei seit dem Sommersemester 2013 "zum folgenden Studium" an der Universität Wien rückgemeldet: Doktoratsstudium der Philosophie (Dissertationsgebiet: English and American Studies - A 792 343) und dem Doktoratsstudium der Philosop... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem verfahrenseinleitenden Formularantrag vom 22.03.2018 begehrte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde den Erlass des Studienbeitrages für das Sommersemester 2018 und Wintersemester 2018/2019 gemäß § 92 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 (im Folgenden: UG), führte als Erlassgrund Erwerbstätigkeit (Z 5 leg cit) an und legte den Einkommensteuerbescheid des Jahres 2017 vom 14.03.2018 vor. 1. Mit dem v... mehr lesen...
I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), eine iranische Staatsangehörige, begann am 01.02.2011 ein neunmonatiges Praktikum an der Internationalen Atomenergiebehörde in Wien (im Folgenden: IAEA) und hält sich seitdem ununterbrochen in Österreich auf. Sie war während des Praktikums bei der " XXXX " versichert, bei einem österreichischen Sozialversicherungsträger ist die BF seit dem 02.01.2012 versichert. 1. Die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer war ab dem Wintersemester 2011/12 zum Doktoratsstudium der Philosophie (nach dem Curriculum für das Doktoratsstudium der Philosophie in Geistes- und Kulturwissenschaften, Philosophie und Bildungswissenschaft) mit dem Dissertationsgebiet Geschichte mit der Studienkennzahl 792 312 zugelassen. Mit Beginn des Wintersemesters 2015/16 wurde er nach Ablauf von acht Semestern erstmals studienbeitragspflichtig. Er schloss das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine deutsche Staatsbürgerin, stellte mit Mail vom 22.10.2017 bei der Universität XXXX einen Antrag auf nachträglichen Erlass (Rückzahlung) des Studienbeitrages für das Wintersemester 2017/18 wegen Erwerbstätigkeit (§ 92 Abs. 1 Z 5 UG) und legte ihren Einkommensteuerbescheid über ein Jahreseinkommen in Höhe von (genau) € 5.000 bei. 1. Die Beschwerdeführerin, eine deutsche Staatsbürg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist österreichische Staatsangehörige und wurde an der WU Wien im Wintersemester 2012 zum Bachelorstudium Wirtschafts-und Sozialwissenschaften (Studienkennzahl J 033 561) sowie im Wintersemester 2013 zum konsekutiven Masterstudium Wirtschaftsrecht (Studienkennzahl J 066 900) zugelassen. 2. Mit Formularantrag vom 22.06.2017 begehrte die Beschwerdeführerin den Erlass des Studienbeitrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 23.05.2016 die Rückzahlung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2016. Als Rückzahlungstatbestand gab er an, dass er im Kalenderjahr vor Beginn des Sommersemesters 2016 durch eine Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen gewesen sei, durch die er ein Jahreseinkommen zumindest in der Höhe des 14 -fachen Betrages gemäß § 5 Abs. 2 AVG erzielt habe. 1. Der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit ausgefülltem Formblatt vom 20.08.2017 bei der Johannes Kepler Universität Linz einen Antrag auf nachträglichen Erlass (Rückzahlung) des Studienbeitrages für das Sommersemester 2017 und Erlass des Studienbeitrags für das Wintersemester 2017/18 wegen Erwerbstätigkeit (§ 92 Abs. 1 Z 5 UG) und legte seinen Einkommensteuerbescheid 2016 bei. Der Antrag langte am 22.08.2017 bei de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsbürger und wurde mit 04.08.2005 zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der Medizinischen Universität Wien, zugelassen. Da der Beschwerdeführer den studienbeitragsfreien Zeitraum zum Zeitpunkt der Antragstellung überschritten hat, wurde ihm gemäß § 91 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, idF BGBl. I Nr. 16/2014 (UG) ein Studien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 03.03.2016 langte, unter Anschluss seines Einkommenssteuerbescheides 2015, bei der belangten Behörde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2016 und für das Wintersemester 2016/2017 wegen Berufstätigkeit, bei einem Nachweis des Verdienstes über der Geringfügigkeitsgrenze des vorangegangenen Kalenderjahres ein. 1. Am 03.03.2016 langte, un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 05.10.2017 einen Antrag auf Rückerstattung der Studienbeiträge für das Sommersemester 2017 und das Wintersemester 2017/18 an der Wirtschaftsuniversität Wien. Begründet wurde der Antrag mit "Berufstätigkeit". Beigelegt wurde der Einkommenssteuerbescheid 2016, ausgestellt durch das zuständige Finanzamt am 04.10.2017, dem BF zugestellt am 05.10.2017. 2. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin, eine türkische Staatsbürgerin, wurde mit 12. Oktober 2004 zum Diplomstudium Architektur (E 600) an der TU Wien zugelassen. 2. Am 13. Oktober 2014 langte in der Studien- und Prüfungsabteilung der TU Wien der Feststellungsantrag der Beschwerdeführerin, "die Festsetzung des Studienbeitrags bzw. den Entfall gem. § 91 Abs. 2 erster Satz UG aufgrund des Tatb... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.04.2017 Norm: UG §91 Abs1 UG §91 Abs2 UG §92 Abs1 Z5 UG § 91 heute UG § 91 gültig ab 01.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 UG § 91 gültig von 01.10.2024 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 18.08.2015 bei der Karl-Franzens-Universität Graz einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags für das Sommersemester 2016. Begründet wurde der Antrag mit dem Vorliegen von Einkünften aus Erwerbstätigkeit. 2. Mit Bescheid des Rektorats der Karl-Franzens-Universität Graz (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.06.2016, Zl. 25/14/STB ex 2015/16, wurde der Antrag auf Erlass ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.04.2017 Norm: EStG 1988 §2 Abs2 EStG 1988 §3 Abs1 Z5 lita UG §91 Abs1 UG §92 Abs1 Z5 EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 EStG 1988 § 2 gültig von 01.01.2019 bis 28.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 03.07.2015 die Rückerstattung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2015. Begründet wird dieser Antrag mit der Mitnahme des Toleranzsemester aus dem ersten Studienabschnitt aufgrund der Studienbeitragsverordnung (StubeiV), BGBl. II Nr. 55/2004 idF BGBl. II Nr. 3/2009. 1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 03.07.2015 die Rückerstattung des Studienbeitrags für das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 02.11.2016 den Antrag auf Rückerstattung der Studienbeiträge für das Sommersemester 2016 an der Wirtschaftsuniversität Wien. Begründet wurde der Antrag mit dem Vorliegen von Einkünften aus Erwerbstätigkeit. 2. Mit Bescheid vom 04.11.2016, GZ. XXXX, wies das Rektorat der Wirtschaftsuniversität Wien (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag auf Rückerstattung der Studienbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (BF) ist chinesische Staatsangehörige, hat ihren Hauptwohnsitz in XXXX (Deutschland) und ist Ehegattin eines deutschen Staatsbürgers. Sie ist Studierende des Bachelorstudiums Recht und Wirtschaft an der Universität Salzburg. 1. Die Beschwerdeführerin (BF) ist chinesische Staatsangehörige, hat ihren Hauptwohnsitz in römisch 40 (Deutschland) und ist Ehegattin eines deutschen Staatsbür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 4. Juni 2015 langten im Referat Studienzulassung der Universität Wien die Anträge des Beschwerdeführers auf Rückerstattung der Studienbeiträge für das Wintersemester (WS) 2013/2014 und für das Sommersemester (SS) 2013 ein. Begründet werden diese Anträge damit, dass durch die "VfGH-Aufhebung der Beitragspflicht" keine Zahlungsverpflichtung für das WS 2013/2014 und für das SS 2013 bestanden habe. 1. Am 4. Ju... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer war von 05.09.2012 bis 02.09.2014 für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz (im Folgenden: JKU Linz) zugelassen. Ab dem 02.09.2014 war er für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen an der JKU Linz zugelassen. Daraufhin wurde dem Beschwerdeführer ein Studienbeitrag in Höhe von € 381,86 für das Wintersemester 2014/2015 vorgeschrieben. Auf seine Nachf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. Juni 2015 langte bei der Universität Wien der Antrag des Beschwerdeführers auf Rückerstattung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2015 ein. Begründet wird der Antrag mit der Mitnahme des Toleranzsemesters aus dem 1. Studienabschnitt aufgrund der Studienbeitragsverordnung 2004 (StubeiV). 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Rektorat der Universität Wien den Rückerstattungsantrag "zurück" (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) begann im Wintersemester 2010/11 das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. Im Sommersemester 2015 befand er sich im achten Semester des zweiten Studienabschnitts. 2. Am 15.01.2015 beantragte der BF den Erlass des Studienbeitrags für das Sommersemester 2015 gemäß § 92 Abs. 1 UG und begründete diesen mit "besonderen Umständen". Diese würden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 27.07.2015 bei der Universität Wien einen Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2015 und machte als Grund die "Mitnahme des Toleranzsemesters auf Grund der Studienbeitragsverordnung" geltend. 2. Mit Bescheid des Rektorats der Universität Wien (im Folgenden: belangte Behörde) vom 28.07.2015, GZ. 1108188-SoSe15/W, wurde der A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 10.07.2015 bei der Universität Wien einen Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2015 und machte als Grund die "Mitnahme des Toleranzsemesters aus dem ersten Abschnitt auf Grund der Studienbeitragsverordnung" geltend. 2. Mit Bescheid des Rektorats der Universität Wien (im Folgenden: belangte Behörde) vom 15.07.2015, GZ. 0800... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 13.05.2015 bei der Universität Wien einen Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2015 und machte als Grund die "Mitnahme des Toleranzsemesters aus dem 1. Studienabschnitt auf Grund der Studienbeitragsverordnung" geltend. 2. Mit Bescheid des Rektorats der Universität Wien (im Folgenden: belangte Behörde) vom 17.06.2015, Zl. 1101986-SoSe15/W, ... mehr lesen...