Entscheidungen zu § 51 Abs. 2 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2006/6/29 2006/10/0051

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurden mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 31. Jänner 2006 die von der Beschwerdeführerin seit Ende März 2005 bezogene Studienbeihilfe in der Höhe von EUR 834,-- sowie die für die Monate April, Mai und Juni 2005 ausbezahlten Fahrtkostenzuschüsse in der Höhe von EUR 36,-- zurückgefordert. Begründend wurde nach Darstellung des Verf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.2006

RS Vwgh 2006/6/29 2006/10/0051

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §13 Abs1;StudFG 1992 §15;StudFG 1992 §51 Abs2 Z3;StudFG 1992 §6 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einem "Studium" im Sinn des § 6 Z. 2 StudFG, dessen Absolvierung die (weitere) Gewährung von Studienbeihilfe ausschließt, ist entsprechend dem Verweis auf § 13 Abs. 1 StudFG eine in Studienvorschriften festgelegte Ausbildung - die Regelungen be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.2006

TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/6 95/12/0074

Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1988/89 die Studienrichtung Russisch und Polnisch an der Universität Wien. Mit Bescheid vom 9. Oktober 1992 sowie vom 16. November 1993 gewährte die Studienbeihilfenbehörde - Stipendienstelle Wien der Beschwerdeführerin Studienbeihilfe in der Höhe von S 9.000,-- für das Studienjahr 1992/93 bzw. S 6.700,-- für das Studienjahr 1993/94 sowie jeweils Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von S 300,-- pro Monat. In dem dem Studienjahr 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0074

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs2;StudFG 1992 §51;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Systematik des § 51 StudFG 1992 ist abzuleiten, daß der Gesetzgeber eine abschließende Regelung der Rückzahlungspflicht getroffen hat und der gutgläubige Empfang/Verbrauch der Studienbeihilfe nicht die Rückzahlungsverpflichtung, soweit sie nach den Rückforderu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0074

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs2;StudFG 1992 §52 Abs3 idF 1993/343;
Rechtssatz: § 51 Abs 2 StudFG 1992 läßt sich nicht entnehmen, daß die Unterlassung einer allenfalls möglichen Aufrechnung mit einem bestehenden Anspruch die Rückzahlungspflicht ausschließt. Der zweite Satz des § 51 Abs 2 StudFG 1992 läßt nämlich völlig offen, aus welchem Grund die Aufrechnung nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/22 94/12/0259

Die Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 1990/91 das Doktoratsstudium der Geistes- und Naturwissenschaften an der Universität Wien und arbeitete seit Oktober 1990 an ihrer Dissertation mit dem Thema: "Gesellschaftliche Grundlagen und institutionelle Bedingungen der Erziehung und Bildung: Die Krise der Hauptschule vor dem Hintergrund der Risikogesellschaft (Österreich/Deutschland)". Im Sommersemester 1991 und im Wintersemester 1991/92 betrieb die Beschwerdeführerin ein anrechenb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1995

RS Vwgh 1995/3/22 94/12/0259

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: ABGB §1438;AVG §1;AVG §13 Abs1;AVG §56;StudFG 1992 §49 Abs1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Erlassung von (allenfalls zulässigen) Feststellungsbescheiden über das Ruhen und Rückzahlungsbescheiden nach dem StudFG 1992 ist in jedem Fall... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1995

RS Vwgh 1995/3/22 94/12/0259

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: ABGB §1438;AVG §1;AVG §56;JN §1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß für die Rückforderungsansprüche ausdrücklich im StudFG 1992 die Möglichkeit der Bescheiderlassung vorgesehen ist, ist davon auszuge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1995

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