Entscheidungen zu § 99 Abs. 1 StVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/17 2002/20/0392

Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt Graz-Karlau wegen Verurteilungen gemäß §§ 75, 83 und 127 ff StGB und anderer Delikte eine langjährige Freiheitsstrafe. Das urteilsmäßige Strafende fällt auf den 1. April 2006. Eine bedingte Entlassung des Beschwerdeführers wurde zuletzt mit dem im Instanzenzug ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz vom 28. Juni 2001 abgelehnt. Am 18. März 2002 beantragte der Beschwerdeführer einen Ausgang nach § 99a StVG in der Dauer vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.2003

RS Vwgh 2003/9/17 2002/20/0392

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §99 Abs1 idF 1993/799;StVG §99a Abs1 idF 1993/799;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat die angefochtene Entscheidung zutreffend darauf gestützt, dass der Beschwerdeführer die weitere Voraussetzung für die Gestattung eines Ausganges im Sinne des § 99a Abs. 1 StVG - ein solcher ist nur "nicht besonders gefährlichen Strafgefangenen" zu gestatten - nicht erfülle, weil dieser wegen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2001/5/31 2000/20/0006

Der Beschwerdeführer verbüßt - nach seiner Überstellung aus der Justizanstalt S, wo er bis zum 6. Juli 1998 angehalten wurde - in der Justizanstalt W eine zwölfjährige Freiheitsstrafe. Das urteilsmäßige Strafende ist der 7. Mai 2002. Am 7. April 1999 stellte der Beschwerdeführer auf dem dafür vorgesehenen Formblatt folgendes "Ansuchen: Um Ermöglichung eines Ausganges in ausreichender Dauer - im Hinblick auf meine bisherigen 9 Haftjahre - zwecks Regelung dringender wirts... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.2001

RS Vwgh 2001/5/31 2000/20/0006

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §126 Abs2 Z4;StVG §144;StVG §147 Abs1;StVG §93 Abs2;StVG §99 Abs1;StVG §99a;
Rechtssatz: Geht man von den Gesetzeszwecken betreffend Ausgänge nach § 99a StVG zu den im § 93 Abs 2 StVG genannten Zwecken sowie weiters davon aus, dass konkrete "Angelegenheiten" im Sinne des § 93 Abs 2 StVG vom Antragsteller nicht genannt werden, so kann der Behörde nicht entgegen getreten werden, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.2001

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