Mit (seit 31. Oktober 2007) rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 11. Jänner 2007 wurde der Mitbeteiligte (im Folgenden: M) unter Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB nach dem Strafsatz des § 201 Abs. 1 StGB zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, wovon gemäß § 43a Abs. 3 StGB ein Strafenteil von 16 Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit Strafvollzugsanordnung vom 23. November 2007 ordnete das Land... mehr lesen...
Mit (seit 7. November 2011) rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 11. November 2010 wurde der Mitbeteiligte (M) unter Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB nach dem Strafsatz des § 206 Abs. 1 StGB - unter Bedachtnahme auf die Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichtes Linz vom 7. November 2011 - zu einer Freiheitsstrafe von dreiundzwanzig Monaten verurteilt, wovon gemäß § 43a Abs. 3 StGB ein Strafenteil von fünfzehn Monaten und zehn Tagen unter Bestim... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §156c Abs1 Z4; StVG § 156c heute StVG § 156c gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 StVG § 156c gültig von 01.01.2013 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2013 ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §156c Abs1 Z4; StVG § 156c heute StVG § 156c gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 StVG § 156c gültig von 01.01.2013 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2013 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit (rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichtes Z. vom 26. Jänner 2011 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 207 Abs. 1, 212 Abs. 1 Z. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 18 Monaten verurteilt. Gemäß § 43a Abs. 3 StGB wurde der Vollzug eines Teils der Freiheits... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit (rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichtes Z. vom 26. Jänner 2011 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 207 Abs. 1, 212 Abs. 1 Z. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 18 Monaten verurteilt. Gemäß § 43a Abs. 3 StGB wurde der Vollzug eines Teils der Freiheits... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §156c Abs1 Z4; StVG §156c Abs2 Z5; StVG § 156c heute StVG § 156c gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 StVG § 156c gültig von 01.01.2013 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2013 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit (am 15. August 2008 in Rechtskraft erwachsenem) Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Schöffengericht vom 12. Mai 2006 wegen des Verbrechens der versuchten betrügerischen Krida nach §§ 15, 156 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren verurteilt. Gemäß § 43a Abs. 4 StGB wurde ihm ein Teil der Freiheitsstrafe im Ausmaß von 28 Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.... mehr lesen...
Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 11. Februar 2009 (rechtskräftig am 15. September 2009) wurde der Beschwerdeführer wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung gemäß § 107 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Monaten verurteilt. Gleichzeitig wurde mit Beschluss gemäß § 494a Abs. 1 Z. 4 StPO die bedingte Nachsicht einer mit Urteil des Bezirksgerichts Leopoldstadt vom 21. Februar 2006 wegen des Vergehens der Sachbeschädigung gemäß § 125 StGB... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §156b Abs2; StVG §156c Abs1 Z4; StVG § 156b heute StVG § 156b gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 StVG § 156b gültig von 01.05.2022 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ... mehr lesen...
Mit (seit 25. Mai 2010) rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 20. Mai 2010 wurde der Mitbeteiligte nach dem Strafsatz des § 129 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von zwölf Monaten verurteilt. Mit (seit 25. Mai 2010) rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 20. Mai 2010 wurde der Mitbeteiligte nach dem Strafsatz des Paragraph 129, StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von zwölf Monaten verurteilt. Auf diese Urteil... mehr lesen...
Mit Urteil des Bezirksgerichts Meidling vom 29. Juni 2010 wurde der Beschwerdeführer wegen des Vergehens der Körperverletzung gemäß § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten, bedingt nachgesehen für eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt. Mit Urteil vom 6. Oktober 2010 gab das Landesgericht für Strafsachen Wien der dagegen erhobenen Berufung der Staatsanwaltschaft Wien Folge und erhöhte die über den Beschwerdeführer verhängte Freiheitsstrafe, unter Ausschaltung d... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §156c Abs1 Z2 lita; StVG §156d Abs1; StVG § 156c heute StVG § 156c gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 StVG § 156c gültig von 01.01.2013 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2013 ... mehr lesen...