Begründung: I. a) In seiner auf § 89 Abs 4 SPG gestützten Richtlinienbeschwerde vom 4.1.1995 beantragt der Beschwerdeführer, "der Unabhängige Verwaltungssenat Wien möge 1.) erkennen, daß die belangte Behörde dadurch, daß diese am 10.10.1994 die Untersuchung durch den Arzt meiner Wahl verweigerte und mir nicht mitteilte, daß es mir freisteht, zur Untersuchung durch den Amtsarzt den Arzt meiner Wahl beizuziehen, die Bestimmung des § 8 Abs 3 RLV verletzt hat; 2.) der belangten Behörde den Ers... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende Beschwerde wurde am 5.7.1995 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien mündlich eingebracht. Sie bezieht sich auf die Sachverhaltsmitteilung der Bundespolizeidirektion Wien, Generalinspektorat der Sicherheitswache, vom 19.6.1995, wonach keine Verletzung der Bestimmungen der §§ 31 Abs 2 Z 5 SPG iVm § 5 Abs 1 bis 3 RLV und es im Zuge der Anhaltung des Beschwerdeführers (am 11.4.1995) zu keiner Verletzung des SPG und der RLV gekommen sei. Der Beschwerdeführer macht W... mehr lesen...