Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E15202000E3R E1940000021/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79 EURallgFBG 1991 §40 GmbHG §93 32016R0679 DSGVO Art15 BAO § 79 heute BAO § 79 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 ... mehr lesen...
1 1. Der Mitbeteiligte brachte am 5. August 2020 bei der belangten Behörde eine gegen die Revisionswerberin gerichtete Datenschutzbeschwerde ein. Darin führte er aus, dass die Revisionswerberin ein Hotel betreibe und ein Werbe-E-Mail an ihn versandt habe. Daraufhin habe er ein Auskunftsersuchen an die Revisionswerberin gestellt. Diese habe per E-Mail geantwortet, dass die Daten des Mitbeteiligten bereits gelöscht worden seien. 2 In ihrer Stellungnahme vom 16. September 2020 gab di... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79 FBG 1991 §40 GmbHG §93 BAO § 79 heute BAO § 79 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 GmbHG § 93 heute ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss stellte das Bundesfinanzgericht das Beschwerdeverfahren der B GmbH i. L. betreffend zweier Bescheide über die Festsetzung erster Säumniszuschläge ein und sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig sei. 2 In der Begründung: führte das Bundesfinanzgericht zusammengefasst aus, die B GmbH sei mit Gesellschaftsvertrag vom 11. Juli 1991 gegründet worden. Geschäftsführer und ab 2016 alleiniger Gesellschafter sei K gewesen.... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 19. März 2015 wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die Beschwerde der Revisionswerberin, einer GmbH, gegen den Bescheid des Stadtrats der Stadtgemeinde K vom 27. August 2014 ab und erklärte die Revision an den Verwaltungsgerichtshof für nicht zulässig. 2 In der Begründung: führte das Landesverwaltungsgericht im Wesentlichen aus, mit Bescheid des Stadtamts der Stadtgemeinde K vom 5. Februar 2013 sei der Revisionswerberin für... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79;FBG 1991 §40; GmbHG §93; BAO § 79 heute BAO § 79 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 GmbHG § 93 heute ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9;FBG 1991 §40; GmbHG §93; AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 GmbHG § 93 heute GmbHG § 93 gült... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9;FBG 1991 §40; GmbHG §93; AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 GmbHG § 93 heute GmbHG § 93 gült... mehr lesen...
1. Zur Revision der drittrevisionswerbenden Partei 1 Aus dem Firmenbuch ergibt sich, dass die drittrevisionswerbende Partei infolge rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens und Zahlungsunfähigkeit aufgelöst (eingetragen am 19. April 2016) und die Firma gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit gelöscht wurde (eingetragen am 15. Juni 2016). drittrevisionswerbende Partei infolge rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahr... mehr lesen...
1. Zur Revision der zweitrevisionswerbenden Partei 1 Aus dem Firmenbuch ergibt sich, dass die zweitrevisionswerbende Partei infolge rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens und Zahlungsunfähigkeit aufgelöst (eingetragen am 19. April 2016) und die Firma gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit gelöscht wurde (eingetragen am 15. Juni 2016). 1 Aus dem Firmenbuch ergibt sich, dass die zweitrevisionswerbende Partei infolge recht... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79;FBG 1991 §40; GmbHG §93; BAO § 79 heute BAO § 79 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 GmbHG § 93 heute ... mehr lesen...
Mit sechs Bescheiden vom 22. Oktober 2009 zog das revisionswerbende Finanzamt die E GmbH in Wien für den Zeitraum 2004 bis 2006 zur Haftung für Lohnsteuer heran und schrieb ihr für denselben Zeitraum Dienstgeberbeiträge und Zuschläge dazu samt Säumniszuschlägen vor. Die E GmbH erhob dagegen Berufung und beantragte nach einer Berufungsvorentscheidung des Finanzamts vom 12. April 2012 mit Schriftsatz vom 23. August 2012 die Vorlage der Berufung. Im März 2014 lud das Bundesfinanzgericht... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79; GmbHG §93; GmbHG §96; UGB §131; UGB §142; UGB §157; BAO § 79 heute BAO § 79 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 GmbHG §... mehr lesen...
Die viertbeschwerdeführende Partei (in der Folge: GmbH) betrieb eine Tagesklinik (später ein Sanatorium). Mit Vertrag vom 30. Dezember 1991 beteiligten sich zwölf natürliche Personen über einen Treuhänder und mit Vertrag vom 14. April 1993 eine juristische Person als atypisch stille Gesellschafter an der GmbH. Für die Mitunternehmerschaft ("GmbH und Mitgesellschafter") wurde vom Finanzamt eine Steuernummer vergeben. Die stille(n) Gesellschaft(en) wurde(n) für alle natürlichen Personen... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 11. November 2004 erklärte Dr. N als Gründer und Alleingesellschafter die Errichtung der "S Grundstückserschließungs u. -handels GmbH" mit einem Stammkapital von EUR 35.000,--, das durch eine Bareinlage von EUR 18.000,-- und eine Sacheinlage von EUR 17.000,-- aufzubringen war. Als Sacheinlage brachte Dr. N in der Erklärung näher bezeichnete Liegenschaften mit einem Verkehrswert von insgesamt EUR 7,239.690,-- ein. Er verpflichtete sich zur Einholung der Zust... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79;GmbHG §93;
Rechtssatz: Zur Frage der Rechts- und Parteifähigkeit der GmbH wird auf die bei Ritz, BAO-Kommentar3, Tz 11 zu § 79 BAO, wiedergegebene Rechtsprechung verwiesen. Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch hat bloß deklarativen Charakter. Eine GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fort, solange ein Vermögen vor... mehr lesen...
Die angefochtene Erledigung der belangten Behörde ist an die B. GmbH gerichtet und der T-Steuerberatungsgesellschaft zugestellt worden. In der Beschwerde und weiteren Schriftsätzen wird behauptet, dass die B. GmbH mit Generalversammlungsbeschluss vom 9. August 2000 aufgelöst und nach Beendigung der Liquidation am 18. Oktober 2001 im Firmenbuch gelöscht worden sei. Die Gesellschaft sei vermögenslos. Der Verwaltungsgerichtshof, welcher das Vorliegen der Prozessvoraussetzung... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GmbHG §93;LAO Tir 1984 §78;ZustG §13 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 13 Abs. 3 ZustellG iVm § 78 Tiroler Landesabgabenordnung ist, falls der Empfänger keine natürliche Person ist, die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Mit der Löschung verliert die Gesellschaft ihre organschaftliche Vertretung. Die Funktion de... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §93;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besteht die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft so lange fort, als noch Abwicklungsbedarf vorhanden ist, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind (vgl. den hg. Beschluss vom 20. September 1995, 95/13/0068) European Ca... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §93;
Rechtssatz: Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch hat nur deklarativen Charakter. Die GmbH besteht trotz ihrer Löschung noch so lange fort, als ein Vermögen der Gesellschaft vorhanden ist. Ist infolge der Vermögenslosigkeit kein Abwicklungsbedarf mehr gegeben, tritt die Vollbeendigung der Gesellschaft ein. In der Regel erlischt auch die Parteifähigkeit der gelöschten Gese... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin unter Anwendung des Steuersatzes gemäß § 22 Abs. 1 Z 5 KVG sowie unter Berücksichtigung der Ermäßigung gemäß § 34 Abs. 1 KVG Börsenumsatzsteuer in Höhe von EUR 88.525,03 (S 1,218.131,--) vorgeschrieben. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin unter Anwendung des Steuersatzes gemäß Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 5, KVG sowie unter Berücksichtigung ... mehr lesen...
Index: E3L E17100000yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31989L0667 Gesellschaftsrecht-RL 12te;GmbHG;KVG 1934 §19 Abs2;KVG 1934 §22 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Das irische Recht sieht Kapitalgesellschaften als "companies incorporated with limited liability" vor. Es handelt sich dabei um Gesellschaften, bei denen die Haftungsbeschränkung - wie au... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GmbHG;KVG 1934 §17;KVG 1934 §19 Abs1;KVG 1934 §19 Abs2;KVG 1934 §22 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Auf Grund der unterschiedlichen Ausgestaltung der nationalen Rechtsordnungen und Rechtssysteme kann von vornherein nicht davon ausgegangen werden, dass ausländische Gesellschaftsformen bestehen, deren Regelu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde festgestellt, dass der Beschwerdeführer vom 1. November 1986 bis zum 31. Dezember 1993 als geschäftsführender Gesellschafter der K. GmbH der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach § 2 Abs. 1 Z. 3 GSVG unterlegen sei. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde festgestellt, dass der Beschwerdeführer vom 1. November 1986 bis zum 31. Dez... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GmbHG;GSVG 1978 §1;GSVG 1978 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/08/0168 E 21. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Den für die Versicherungspflicht der geschäftsführenden Gesellschafter einer GesmbH in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen kann nicht entnommen werden, dass darin hinsichtlich der Versicherungspflicht auf die Entgeltl... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Jänner 1993 stellte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse fest, dass der fünftmitbeteiligte Albert T. als Fernfahrer vom 1. Oktober 1989 bis 31. Jänner 1990 "beim Dienstgeber Klaus T, Internationale Transporte GmbH in M" (der beschwerdeführenden Gesellschaft) sozialversicherungs- und arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sei. In der Begründung: führte sie dazu aus, dass der Fünftmitbeteiligte laut eigenen Angaben durchgehend vom 1. Oktober 1... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht60/01 Arbeitsvertragsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §423;ASVG §35;AVRAG 1993 §3;GmbHG;
Rechtssatz: Eine Einbringung eines Unternehmens als Sacheinlage in eine GmbH zieht keine Gesamtrechtsnachfolge nach sich (Hinweis Reich-Rohrwig, GmbH-Recht I2, zur Sacheinlage Rz 1/184 ff; zur Einzelrechtsnachfolge Rz 1/249f, so... mehr lesen...
Der vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtene Bescheid enthält folgenden Spruch: "1. Es wird gemäß Artikel 16 der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92, Abl Nr. L 240 vom 24.8.1992, S. 0001, festgestellt, dass die der J Ges.m.b.H. mit Sitz in 1010 Wien, X-Hof, mit Bescheiden vom 25. September 1991, Pr. Zl. 42.021/10-5/91, und vom 14. Oktober 1992, Pr. Zl. 70.608/3-8/92, erteilte Beförderungs- und Betriebsaufnahmebewilligung für die Beförderung von Personen und Sachen in Form von Bedarfs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §84;GmbHG §89;GmbHG §93;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei Beendigung der bf GmbH (ohne Gesamtrechtsnachfolge) hat die allfällige Erreichung des Verfahrenszieles - Aufhebung des angefochtenen Bescheides - nur mehr theoretische Bedeutung, weil ein allenfalls fortzusetzendes Verfahren mangels eines dafür erforderlichen Zurechnungssubjektes n... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §84;GmbHG §89;GmbHG §93;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine GmbH erlischt nicht schon mit ihrer Auflösung, sondern erst mit ihrer vollen Beendigung, wenn somit kein Abwicklungsbedarf mehr vorhanden ist (Hinweis B 5.12.1991, 91/17/0091, E 17.12.1993, 92/15/0121; ob die Beendigung der GmbH einen aus zwei konstitutiven Elementen bestehenden D... mehr lesen...