Norm: AußStrG 2005 §5 GmbHG §93 GmbHG § 93 heute GmbHG § 93 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2000 GmbHG § 93 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz: § ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 9. Februar 2009 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei aufgrund eines vor dem Landesgericht Wiener Neustadt geschlossenen Vergleichs vom 22. August 2008 antragsgemäß die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution gemäß § 294 und § 294a EO und die Pfändung eines Unternehmens und behielt sich die Entscheidung über den Verwertungsantrag vor. Nach Erlassung der Exekutionsbewilligung stellte der Verpflichtete in der am 28. April 2009 eingelangten ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekurs- und Revisionsrekursgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagende Partei V***** N*****, vertreten durch Dr. Christian Nurschinger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F. W***** KEG, *****, und den Einschreiter J***** S*****, Kompleme... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 2005 beauftragte die klagende Partei die nunmehr beklagte Gesellschaft mit Um- und Ausbauarbeiten in einem Haus. Im Zuge dieser Arbeiten kam es am 23. März 2006 durch Wegwerfen einer nicht gänzlich abgelöschten Zigarette seitens eines Mitarbeiters der beklagten Partei zu einem Brand, der nach dem Vorbringen der klagenden Partei einen Schaden von 67.000 EUR verursachte. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 21. Mai 2007, AZ 63 Se 161/06g, wurde ein gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Dkfm L. F*****) Ges.m.b.H. & Co. KG (im Folgenden nur: Vermieterin) gab mit Beginn 1. Juli 2003 auf unbestimmte Zeit einen Teil einer ihr gehörenden Halle (492,35 m²) samt Außenbereich (ca 400 m²) und Infrastruktur (Brückenwaage und „sonstige Einrichtungen") an die Mieterin R***** GmbH (im Weiteren nur: Mieterin) in Bestand. Die Vermieterin war gleichzeitig auch Auftraggeberin der Mieterin für die Lohnvermahlung. Der Mietzins war variabel und hing von ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte im Jahre 1997 die ***** K***** Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden „GmbH") mit der Planung und Bauleitung eines Umbaus seines Wohnhauses beauftragt. Der Kläger behauptet, beim Hausumbau seien Mängel, deren Behebung den Klagsbetrag erfordere, aufgetreten, wofür die GmbH wegen mangelhafter Bauaufsicht hafte. Die GmbH sei inzwischen infolge beendeter Liquidation im Firmenbuch gelöscht worden. Da im Zuge der vorangegangenen Liquidation keine Rückstellungen für... mehr lesen...
Norm: AktG §215GmbHG §93FBG §40
Rechtssatz: Nach der Löschung einer Gesellschaft im Firmenbuch kann eine Fortsetzung der Gesellschaft auch nicht mehr im Zuge einer Nachtragsliquidation erfolgen, sei es, weil die Löschung nach Verteilung des Überschusses aus dem Gesellschaftsvermögen an die Gläubiger erfolgte, sei es, dass die Gesellschaft gelöscht wurde, weil überhaupt nichts zu verteilen war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...