Norm: ZPO §1 Ae1ALöschG §2GmbHG §93MRK Art6 Abs1 II5a5
Rechtssatz: Ist eine Entscheidung im Amtslöschungsverfahren ergangen, ohne dem Gläubiger ausreichendes Gehör zu geben, dann verstieße es gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens, in dem der Betroffene seine Rechte effektiv vertreten können muß, wenn daraus eine Vermutung der Vermögenslosigkeit der GmbH auch gegenüber dem Gläubiger und Kläger in einem anhängigen Zivilprozeß abgeleitet w... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 Ae1ZPO §1 Ae6ZPO §477 B2hZPO §477 CZPO §477 D5ZPO §478 Abs1ZPO §503 Z1 B1ALöschG §1ALöschG §2GmbHG §93FBG §39
Rechtssatz: Wird die beklagte Kapitalgesellschaft während eines anhängigen Prozesses gelöscht, ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen. Strebt der Kläger hingegen nicht die Fortsetzung des Verfahrens gegen die gelöschte Gesellschaft an, ist die Klage zurückzuweisen und das bisherige Verfahren für nichtig zu ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J3ALöschG §2FBG §10GmbHG §93
Rechtssatz: Bei feststehender Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann ein Gläubiger der Gesellschaft gegen die verfügte Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch nicht aus dem Grund rekurieren, daß gegen die Gesellschaft ein Passivprozeß anhängig ist. Im Firmenbuchverfahren ist sein Interesse an der Fortsetzung des Prozesses nicht zu prüfen. Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Die mittlerweile liquidierte und am 11.Oktober 1990 im (nunmehrigen) Firmenbuch gelöschte M.***** Wohnbaugesellschaft mbH in Liquidation (im folgenden nur Gesellschaft) - Gesellschafter waren die nunmehrigen Zweit- und Drittrevisionsrekurswerber, einziger Liquidator war der nunmehrige Erstrevisionsrekurswerber - errichtete als Bauträger in den Jahren 1986 bis 1988 eine aus drei Mehrfamilienhäusern bestehende Eigentums-Wohnhausanlage in W*****, deren allgemeine Teile trot... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf ein wettbewerbswidriges Verhalten der Beklagten nach §§ 1 und 7 UWG begehrt die Klägerin letztlich (ON 27 S 360 und ON 38 S 403 f), 1. die Erstbeklagte, den Zweitbeklagten und die Viertbeklagte schuldig zu erkennen, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Lederbekleidungswaren a) das Verleiten von Handelsvertretern und angestelltem Verkaufspersonal der Klägerin zu Verletzungen des Konkurrenzverbotes und b) das "Ausspannen" von Handelsvertretern der Klägeri... mehr lesen...
Norm: ALöschG §2FBG §29 Abs2FBG §40 Abs4GmbHG §93ZPO §1 Ae6
Rechtssatz: Nach herrschender Ansicht wirkt die Löschung nur deklarativ; die Gesellschaft besteht solange fort, als noch Aktivvermögen vorhanden ist. Fehlt es an einem Aktivvermögen, endet die Rechtspersönlichkeit der GmbH mit der amtswegigen Löschung. Entscheidungstexte 7 Ob 539/90 Entscheidungstext OGH 22.02.1990 7 Ob 539/... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Gesellschafter der A*** Marmorbau Gesellschaft mbH mit einer Stammeinlage von S 25.000 auf das Stammkapital von S 100.000. Der Beklagte war nach dem Ausscheiden des Klägers als Geschäftsführer alleiniger Geschäftsführer der GmbH. Die letzte Generalversammlung, bei der der Jahresabschluß für das Jahr 1984 nicht genehmigt wurde, fand am 30.1.1986 statt. Die Gesellschaft hat ihre Tätigkeit am 31.10.1984 beendet. Sie wurde am 12.3.1987 auf Veranlassung des B... mehr lesen...