Begründung: Der Verpflichtete ist Komplementär einer KEG, welche ihrerseits Kommanditistin einer anderen KEG und Gesellschafterin einer GmbH ist. Das Bezirksgericht Frohnleiten bewilligte der Betreibenden mit Beschluss vom 26. November 2008 zur Hereinbringung von 31.849,36 EUR sA gegen den Verpflichteten die Exekution nach den §§ 331 ff EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung des Anspruchs des Verpflichteten auf dasjenige, das ihm als Gesellschafter der erstgenannten KEG... mehr lesen...
Norm: GmbHG §66GmbHG §67
Rechtssatz: Das Erfordernis der Durchführung des Kaduzierungsverfahrens besteht auch im Falle des Konkurses des Gesellschafters. Dann haben Aufforderung und Erklärung an dessen Masseverwalter zu ergehen. Entscheidungstexte 8 Ob 277/00v Entscheidungstext OGH 21.12.2000 8 Ob 277/00v Veröff: SZ 73/210 Europea... mehr lesen...
Norm: GmbHG §66GmbHG §67
Rechtssatz: Auch wenn im Konkurs über das Vermögen von Gesellschaft und Alleingesellschafter der selbe Masseverwalter bestellt ist, sind die in § 66 GmbHG vorgeschriebenen Förmlichkeiten des Kaduzierungsverfahren einzuhalten. Entscheidungstexte 8 Ob 277/00v Entscheidungstext OGH 21.12.2000 8 Ob 277/00v Veröff: SZ 73/210 ... mehr lesen...
Norm: EO §331 CEO §331 FEO §333GmbHG §67GmbHG §68GmbHG §69GmbHG §70
Rechtssatz: Das Vermögensrecht der Gesellschaft auf Kaduzierung und Verwertung des Geschäftsanteiles eines säumigen Gesellschafters kann Gegenstand einer Exekution nach den §§ 331 ff EO sein. Die Verwertung dieses Vermögensrechtes hat nach den Vorschriften des GmbHG zu erfolgen. Die Kaduzierung des einzigen Gesellschafters ist nicht unzulässig. Entscheidungs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Egermann, Dr.Niederreiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Theodor Strohal, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Wiesingergasse 6, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der S***** Gesellschaft mbH, ***** wider die beklagten Parteien 1.) Hüseyin G*****, 2.) Satin ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §67ZPO §502 De1
Rechtssatz: Der Regreß gegen die Vormänner eines ausgeschlossenen Gesellschafters nach § 67 GmbHG führt zu keiner Solidarverpflichtung der Inanspruchgenommenen. Trotz der Verbindung der vom Masseverwalter gegen die einzelnen Vormänner der ausgeschlossenen Gesellschafter erhobenen Regreßklagen durch das Erstgericht ist daher bei der Beurteilung der Revisionszulässigkeit das gegen die einzelnen Beklagten erhobene Begeh... mehr lesen...
Die Beklagten waren Gesellschafter der Ing. Herbert M Gesellschaft m. b. H. (im folgenden Gesellschaft) mit dem Sitz in R und traten mit Notariatsakt vom 10. Dezember 1975 ihre Geschäftsanteile, ohne ihre Stammeinlagen voll eingezahlt zu haben, an Franz S jun. bzw. sen. ab. Mit rechtskräftigem Beschluß vom 18. Jänner 1978, E 33/78, bewilligte das Erstgericht der klagenden Partei zur Hereinbringung einer ihr zustehenden vollstreckbaren Forderung die Pfändung der der verpflichteten Gese... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §308 AGmbHG §66GmbHG §67
Rechtssatz: Die Forderung der Gesellschaft auf Einzahlung der Stammeinlagen durch die Gesellschafter ist pfändbar. Die Überweisung dieser gepfändeten Forderung der Gesellschaft gegen ihre Gesellschafter räumte der klagenden Partei aber nur das Recht ein, an Stelle der Gesellschaft Zahlung von den Gesellschaftern zu verlangen. Entscheidungstexte 1 Ob 5... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §308 AEO §208 MGmbHG §66GmbHg §67
Rechtssatz: Weder die Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Gesellschaft mbH zustehenden Forderung auf Einzahlung nicht geleisteter Stammeinlagen gegen die Gesellschafter noch die Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Gesellschaft angeblich zustehenden Forderung auf Einzahlung nicht geleisteter Stammeinlagen gegen die Vormänner der Gesellschafter gibt dem Gläubiger der Gese... mehr lesen...