RS OGH 1979/3/14 1Ob510/79 (1Ob511/79, 1Ob512/79)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.1979
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Norm

EO §294 K
EO §308 A
EO §208 M
GmbHG §66
GmbHg §67

Rechtssatz

Weder die Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Gesellschaft mbH zustehenden Forderung auf Einzahlung nicht geleisteter Stammeinlagen gegen die Gesellschafter noch die Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Gesellschaft angeblich zustehenden Forderung auf Einzahlung nicht geleisteter Stammeinlagen gegen die Vormänner der Gesellschafter gibt dem Gläubiger der Gesellschaft die Möglichkeit, an Stelle der Gesellschaft bzw ihrer Geschäftsführer Gesellschafter wegen Säumigkeit in der Entrichtung der auf die Stammeinlagen geforderten Einzahlung unter Androhung ihrer Ausschließung zu mahnen und sie dann auszuschließen sowie sodann auf die nur für den Fall der Ausschließung haftenden Vormänner zu greifen und gegen sie Drittschuldnerklage zu führen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 510/79
    Entscheidungstext OGH 14.03.1979 1 Ob 510/79
    EvBl 1979/206 S 521 = SZ 52/37 = GesRZ 1979,172 = JBl 1980,206 (erg König)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0004085

Dokumentnummer

JJR_19790314_OGH0002_0010OB00510_7900000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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