RS OGH 2000/12/21 8Ob277/00v, 3Ob51/10m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2000
beobachten
merken

Norm

GmbHG §66
GmbHG §67

Rechtssatz

Auch wenn im Konkurs über das Vermögen von Gesellschaft und Alleingesellschafter der selbe Masseverwalter bestellt ist, sind die in § 66 GmbHG vorgeschriebenen Förmlichkeiten des Kaduzierungsverfahren einzuhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114569

Im RIS seit

20.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten