Norm: GmbHG §41 Abs2 GmbHG §41 Abs4 GmbHG § 41 heute GmbHG § 41 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GmbHG § 41 h... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41 Abs2 GmbHG § 41 heute GmbHG § 41 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz: Einem Gesell... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41 Abs2 GmbHG § 41 heute GmbHG § 41 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz: Der Treugebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 24 % Mitgesellschafterin der zu FN ***** des Landesgerichts Innsbruck eingetragenen Beklagten, deren Geschäftsführer Fritz U***** ist. Weitere Gesellschafter waren zu 46 % die U***** GmbH (Geschäftsführer ebenfalls Fritz U*****) und zu 30 % die O***** GmbH (Geschäftsführer Friedrich O*****). Laut Punkt VII. des Gesellschaftsvertrags der Beklagten sind ihre Geschäftsanteile zwar teilbar und übertragbar, ihre gänzliche oder teilweise Abtretu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin und der Zweitkläger sind zusammen mit der Stadt S*****, der Bezirksabfallverbände H***** GmbH sowie insgesamt 14 Bezirksabfallverbänden Gesellschafter der Beklagten. Das Stammkapital der am 15. 9. 2001 registrierten Beklagten beträgt 70.000 EUR. Der aufsichtsbehördlich genehmigte Gesellschaftsvertrag der Beklagten enthält ua folgende Bestimmungen: „2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere: 2.1 Die Abwicklung ... mehr lesen...
Norm: AktG §196 Abs1 Z1 GmbHG §41 Abs2 AktG § 196 heute AktG § 196 gültig ab 01.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § 196 gültig von 01.01.1966 bis 31.07.2009 GmbHG § 41 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich ist mit mehr als 99 % des Stammkapitals Mehrheitsgesellschafterin der beklagten Partei; die beiden klagenden Stadtgemeinden waren Minderheitsgesellschafterinnen mit einem Geschäftsanteil von je 1.000,-- S. Am 5. Jänner 2001 fand eine Aufsichtsratssitzung der beklagten Partei statt, in der über den Antrag der klagenden Parteien auf Genehmigung der Abtretung ihrer Geschäftsanteile an die G***** reg GenmbH abgestimmt wurde. Drei Aufsichtsratsmitgli... mehr lesen...
Begründung: An der beklagten Partei sind die klagende Partei zu 80 %, der Nebenintervenient zu 10 % sowie dessen Sohn zu 10 % als Gesellschafter beteiligt. Am 7. 8. 2001 fand eine außerordentliche Hauptversammlung der beklagten Partei statt, deren Gegenstand die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds (und zwar des Nebenintervenienten) sowie die Neubestellung eines Aufsichtsratsmitglieds (nämlich eines Vorstandsmitglieds der klagenden Partei) war. Die Hauptversammlung wurde vom Ne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 20. 1. 1994 errichtete der Beklagte gemeinsam mit einem zweiten Gesellschafter die D***** GmbH (im folgenden nur mehr Gesellschaft genannt) mit Sitz in W*****. Am 15. 6. 1994 wurde er alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens. In der Folge wurden Gesellschaftsanteile von Dritten erworben und der Beklagte daraufhin als Geschäftsführer abberufen. Am 24. 10. 1994 wurde ein neuer Geschäftsführer bestellt, der a... mehr lesen...
Begründung: Die P***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien war zunächst unter HRB 11.299a und nach der Umstellung auf das Firmenbuch unter FN 125.238z im Firmenbuch des Erstgerichtes eingetragen. Gesellschafter waren und sind mit gleichem Beteiligungsgrad Dr. Franz J. S***** und die Dr. Franz J. S***** Gesellschaft mbH, deren geschäftsführender Alleingesellschafter Dr. Franz J. S***** ist. In der Generalversammlung vom 25. 2. 1994 beschlossen die Gesellschafter die Auflösung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht ging von folgendem, auf den S 2 f und 5 f in ON 13 wiedergegebenen, im Revisionsverfahren nicht strittigen Sachverhalt aus: "Die klagende Partei wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 6. 2. 1996, S 135/96g, zur Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der Firma H*****gesellschaft mbH bestellt. Die H*****gesellschaft mbH war aufgrund der Übernahms- und Beitrittserklärung vom 20. 11. 1991 mit einem Geschäftsanteil, der e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Zweit-, der Dritt- und der Viertbeklagte (als solche in der Folge die Beklagten) sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (im folgenden kurz: KG). Die Klägerin, die die Schwester des Zweitbeklagten, die Tante des Drittbeklagten und die Mutter des Viertbeklagten ist, ist Kommanditistin mit einer Einlage von 10 Mio S. Die Beklagten sind persönlich haftende Gesellschafter. Der Zweitbeklagte ist allein, der Dritt- und der Viertbeklagte... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41 Abs2 GmbHG § 41 heute GmbHG § 41 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Die Erkläru... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41 Abs2 GmbHG § 41 heute GmbHG § 41 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Für den Wid... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden Antragsteller) begehrt mittels Klage, der Erstbeklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Erstantragsgegner) sei schuldig zu unterlassen, als Gesellschafter der Adalbert Z GmbH aufzutreten, insbesondere in Generalversammlungen dieser Gesellschaft das Stimmrecht auszuüben, die Zweitbeklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: Zweitantragsgegnerin) sei schuldig zu unterlassen, als Geschäftsführerin der gena... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41 Abs2 GmbHG §41 Abs4 GmbHG § 41 heute GmbHG § 41 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GmbHG § 41 h... mehr lesen...
Der Kläger ist Gesellschafter der beklagten Partei mit einem Geschäftsanteil von 25% des Stammkapitals. Er begehrte Nichtigerklärung des Beschlusses der Generalversammlung der Beklagten vom 7. April 1967, mit welchem seine Bestellung zum Geschäftsführer widerrufen worden ist, allenfalls die Feststellung, daß der oben angeführte Beschluß dem Kläger gegenüber unwirksam sei und der Kläger wieder Geschäftsführer der Beklagten sei. Das Erstgericht hat das Klagebegehren und das Eventual... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41 Abs2 GmbHG § 41 heute GmbHG § 41 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Widerspruc... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41 Abs2 GmbHG § 41 heute GmbHG § 41 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Wird vor Sc... mehr lesen...