Entscheidungsgründe: Der Kläger ist mit einem Anteil von 25 % Gesellschafter der Beklagten. Nach dem Gesellschaftsvertrag werden Beschlüsse, sofern durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit gefaßt. Mit eingeschriebenem Brief vom 25.7.1996 berief der Geschäftsführer der Beklagten Johann N***** eine Generalversammlung am Sitz der Beklagten in R***** für Dienstag, den 27.8.1996, ein. Gleichzeitig wurde die Tagesordnung mitgeteilt: ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/667/EWG - Einpersonengesellschaftsrichtlinie 389L0667 Art4 Abs2 GmbHG §40 GmbHG § 40 heute GmbHG § 40 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 40 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §40 GmbHG §41 Abs4 GmbHG § 40 heute GmbHG § 40 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 40 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GmbHG § 41 heute... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Über den behaupteten Anspruch der Gesellschafter einer Gesellschaft mbH auf Aufstellung eines Jahresabschlusses (§ 222 HGB) und Übermittlung einer Abschrift desselben (§ 22 Abs 2 GmbHG) wurde zutreffend im außerstreitigen Verfahren entschieden (EvBl 1991/47). Zur Zulässigkeit des Revisionsrekurses führt die Gesellschaft nur aus, daß nicht sie sondern der Geschäftsführer der Gesellschaft passiv legitimiert sei. Dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren verheiratet, sie sind aber auch Gesellschafter der Gertraud B***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in G*****. Das Stammkapital beträgt S 500.000, davon entfallen S 190.000 auf den Beklagten. Alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin ist die Klägerin, der Beklagte ist Prokurist. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Scheidung der Ehe vereinbarten die Streitteile mit Notariatsakt vom 9.5.1988 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermög... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei wurde am 17.5.1979 gegründet. Gesellschafter waren die Dr.Friedrich C GesmbH in Neulengbach und Maria B. Gegenstand des Unternehmens war unter anderem die Herstellung biologischer Aufbereitungsmittel. Die Zweitbeklagte war vom 27.5.1981 bis 21.12.1982, der Drittbeklagte vom 27.5.1981 bis 7.11.1981 Geschäftsführer der erstbeklagten Partei. Am 2.1.1981 erwarb die erstbeklagte Partei vom Erfinder Horst D die Produktionsformel und -technolo... mehr lesen...
Norm: GmbHG §40 GmbHG § 40 heute GmbHG § 40 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 40 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Der Eintragung ... mehr lesen...
Der Kläger ist mit einer Stammeinlage von 12 000 S, das sind 12% des Stammkapitals, Gesellschafter der Firma M GesmbH, deren Geschäftsführer die beiden Beklagten sind. Am 7. Dezember 1978 fand in der Kanzlei des Rechtsanwaltes Dr. Hans R eine außerordentliche Generalversammlung statt, bei der der Rechnungsabschluß für das Geschäftsjahr vom 1. April 1976 bis 31. März 1977 genehmigt und die Anträge des Klägers auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Firma und auf Abberufung ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20 GmbHG §22 GmbHG §25 GmbHG §40 GmbHG § 20 heute GmbHG § 20 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GmbHG § 22 heute GmbHG § 22 gültig ab 01.07.1998 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Der Kläger stellt das Klagebegehren, daß der am 4. August 1964 von der Generalversammlung der Beklagten gefaßte Beschluß zum Punkt 5 der Tagesordnung, dem Geschäftsführer N. N. für das Geschäftsjahr 1963 die Entlastung zu erteilen, als nichtig erklärt werde und zwar gemäß § 41 (1) Z. 2 GesmbHG. Der Kläger stellt das Klagebegehren, daß der am 4. August 1964 von der Generalversammlung der Beklagten gefaßte Beschluß zum Punkt 5 der Tagesordnung, dem Geschäftsführer N. N. für das Gesch... mehr lesen...
Der Kläger, der Geschäftsführer und Gesellschafter der beklagten Ges. m. b. H., der außer ihm noch Dr. Paul G. als Gesellschafter angehört, begehrt gemäß § 41 GesmbHG. die Nichtigerklärung der bei der Generalversammlung der beklagten Partei am 4. Februar 1949 gefaßten Beschlüsse mit der Begründung: , der Gesellschafter Dr. Paul G. habe mit Schreiben vom 18. Jänner 1949 den Antrag auf Einberufung einer Generalversammlung gestellt und gleichzeitig ohne Einhaltung der Bestimmungen des §... mehr lesen...
Norm: GmbHG §40 GmbHG §41 Abs4 GmbHG § 40 heute GmbHG § 40 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 40 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GmbHG § 41 heute... mehr lesen...
Norm: GmbHG §40 GmbHG § 40 heute GmbHG § 40 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 40 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Unzulässigkeit ... mehr lesen...