Begründung: Die klagende Partei, eine GmbH mit Sitz in Österreich, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 21. 4. 2004 gegründet. Geschäftsführerin ist Maria E*****, Gesellschafter sind die italienischen Staatsbürger Fausto M***** und Ferrante P*****, wobei ersterer einen Geschäftsanteil von 90 % hält. Die beklagte „Limited“, wurde am 20. 6. 2004 in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegründet und ist dort als „Offshore Firma“ registriert. Geschäftsführende Direktoren sind der britische... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der in der außerordentlichen Generalversammlung der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 20. 4. 2007 gefasste Beschluss, mit dem die Bestellung eines Sachverständigenrevisors (Sonderprüfers) mit der Stimme der Mehrheitsgesellschafterin abgelehnt wurde; die Sonderprüfung soll sich (vereinfacht ausgedrückt) mit den Folgen der Beendigung eines Generallizenz- und Beratungsvertrags mit der deutschen Lizenzgeberin und mit der Prei... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietverträgen aus den Jahren 1976 und 1989 vermietete die Rechtsvorgängerin der Klägerin im Eigentum an der Liegenschaft Wien 9, ***** die darin gelegenen Geschäftslokale top 1a, top 2 und top 2a an die Dr. A.G. P***** GmbH (in der Folge: Mieterin). Alleingesellschafter der Mieterin mit einer Stammeinlage von 500.000 ATS war zunächst Dkfm. Dr. Alois G. P*****, der Mitte 1995 einen einer Stammeinlage von 50.000 ATS entsprechenden Anteil an Dr. Roman P***** übertrug. I... mehr lesen...
Norm: AktG §84 Abs2GmbHG §25
Rechtssatz: § 84 Abs 2 Satz 2 AktG, der eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens normiert, ist nach herrschender Auffassung auf den Geschäftsführer einer GmbH analog anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 34/07d Entscheidungstext OGH 16.03.2007 6 Ob 34/07d Beisatz: Es ist Sache des Geschäftsführers, zu behaupten und zu beweisen, dass sein Verha... mehr lesen...