Norm: AktG §84 Abs1GmbHG §25GmbHG §33
Rechtssatz: In den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften ist ein objektiv-normativer Sorgfaltsmaßstab festgelegt, sodass sich kein Mitglied eines Organs mit Erfolg darauf berufen könnte, es fehlten ihm die Fähigkeiten, diesem zu entsprechen. Die Sorgfaltspflicht ist im Besonderen auf die Branche des Unternehmens, aber auch auf andere Faktoren, wie dessen Größe, dessen Marktposition und auf ähnliche Umstände... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298ZPO §272 CAktG §84 Abs2GmbHG §25
Rechtssatz: Die Gesellschaft muß nicht nur den Schadenseintritt beweisen, sie hat auch Tatsachen vorzutragen, aus denen ein Schluß auf die Pflichtwidrigkeit des Geschäftsführers gezogen werden kann. Kann aus diesem Vorbringen in Verbindung mit dem eingetretenen Erfolg der Schluß auf die Pflichtwidrigkeit des Geschäftsführers gezogen werden, ist es Sache des Beklagten, diese Indizwirkung zu erschü... mehr lesen...
Norm: AktG §84 Abs2GmbHG §25
Rechtssatz: Das Fehlschlagen unternehmerischer Entscheidungen ist nur bei Verletzung branchenadäquater, größenadäquater und situationsadäquater Bemühungen pflichtwidrig. Entscheidungstexte 3 Ob 34/97i Entscheidungstext OGH 24.06.1998 3 Ob 34/97i Veröff: SZ 71/108 6 Ob 58/20b Entscheidungstext OGH 15.09... mehr lesen...