Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Hermann G***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Hermann G***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er im Frühjahr 1995 in Wien und an anderen Orten dadurch, dass er aufgrund der am 30. März 1995 in Wien abgeschlossenen Vereinbarung 1./ ob der ihm gehörige... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben im Einklang mit der oberstgerichtlichen Judikatur eine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer der Gesellschaft mbH wegen dessen schlechter Geschäftsführung und Untreuehandlungen und die darauf gestützten Gegenforderungen des beklagten Alleingesellschafters verneint. Seine außerordentliche Revision geht in den Tatfragen nicht vom festgestellten Sachverhalt aus. Danach hat der Kläger weder mang... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nachteile im Vermögen der Gesellschafter einer GmbH, die lediglich den Schaden der Gesellschaft reflektieren, sind nicht als ersatzfähiger Schaden der Gesellschafter anzusehen (SZ 64/160; RdW 2001/743). Wird eine Gesellschaft mit beschräkter Haftung durch einen Dritten geschädigt (hier nach den Klagebehauptungen durch rechtswidrige Preisabsprachen), ist der dem Gesellschafter dadurch entstehende Nachteil in seinem Vermö... mehr lesen...
Begründung: Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision ist das Revisionsgericht an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Beklagte wurde im Jahre 1997 (rechtskräftig mit 11. 8. 1998) strafrechtlich wegen des... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Senat hat im ersten Verfahrensgang bindend ausgesprochen, dass die der Klägerin mündlich erteilten Aufträge mangels Vertretungsmacht des handelnden Geschäftsführers der Beklagten unwirksam sind und die Klägerin somit Leistungen erbracht hat, denen keine gültige Vereinbarung zu Grunde lag. Im fortgesetzten Verfahren war daher unter dem Gesichtspunkt des als weitere Anspruchsgrundlage geltend gemachten Verwendungsansp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht gab dem am 12. 1. 2000 erhobenen (später um das Räumungsbegehren eingeschränkten) Klagebegehren, der zwischen den Parteien abgeschlossene Mietvertrag über ein bestimmtes Bestandobjekt werde als rechtsunwirksam aufgehoben, statt. Es ging hiebei unter anderem von folgenden Feststellungen aus: Die Beklagte war seit Juni 1998 Leiterin des Kundendienstzentrums für den 3., 4. und 11. Bezirk der MA 17-Wiener Wohnen. Ing. Paul U***** war als Gruppenlei... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der L***** GmbH wurde am 12. 10. 1998 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die nunmehrige Gemeinschuldnerin war mit Gesellschaftsvertrag vom 11. 10. 1996 gegründet worden. Ihre Eintragung im Firmenbuch war am 4. 1. 1997 erfolgt. Dem am 12. 12. 1996 beim Firmenbuchgericht eingelangten Eintragungsansuchen war eine am 13. 11. 1996 von der Beklagten ausgestellte "Bestätigung nach § 10 Abs 2 GmbHG" angeschlossen, wonac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des nunmehrigen Gemeinschuldners wurde am 6. 8. 1998 der Konkurs eröffnet. Der Gemeinschuldner war ein Tochterverein des inzwischen aufgelösten Vereins T***** (in der Folge: Dachverein), der seinerseits Mitglied bei den einzelnen Tochtervereinen war. Die Aufgabe dieses Dachvereines war es, die Planung, Organisation und Durchführung des Sportbetriebes zu gewährleisten. Der Dachverein führte nur administrative Aufgaben aus. Den Sportbetrieb füh... mehr lesen...
Norm: AktG §84 Abs1 GmbHG §25 GmbHG §33 AktG § 84 heute AktG § 84 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 AktG § 84 gültig von 01.08.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 AktG § 84 gültig von 01.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen einer GmbH (in der Folge Gemeinschuldnerin) wurde am 29. 1. 1996 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Mehrheitsgesellschafterin der Gemeinschuldnerin war eine weltweit tätige Transportgesellschaft mit dem Sitz in Großbritannien. Die Gesellschafter bestimmten einen Repräsentanten im Aufsichtsrat (Vizepräsident) und stellten ab 1994 auch den Geschäftsführer. Mitglieder des Aufsichtsrats waren seit 1987 der Erstbeklagte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers aus "Konkursverschleppung" ex delicto (§§ 1293 ff ABGB) vertritt der Oberste Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass vom Geschäftsführer für das Erfüllungsinteresse (positives Vertragsinteresse), dessen Zahlung der Kläger anstrebt, nicht gehaftet wird (GesRZ 1990, 42 = RdW 1989, 131 = WBl 1989, 117 [Karollus]; WBl 1993, 225; WBl 1997, 210). Der Schadenersatzans... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die B***** AG (B*****), über deren Vermögen am 17. 3. 1995 der Konkurs eröffnet wurde, betrieb seit 1956 Bankgeschäfte. Kollektivvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder waren Reinhard F***** und Erhard W*****. Seit 15. 11. 1994 gehörte auch Mag. Georg R***** dem Vorstand an. Reinhard F***** und Erhard W***** wurden am 22. 1. 1995 abberufen. Das Haftkapital der BHI entwickelte sich wie folgt: 1986: 51 Mio S, 1987: 77 Mio S, 1988: 82 Mio S, 1989: 88 Mio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1993 Geschäftsführer und zu 50 % am Stammkapital einer GmbH beteiligt, die ein Bedarfsflugunternehmen betrieb. Mit Bescheid vom 10. 6. 1994 widerrief der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr die der Gesellschaft erteilten Bewilligungen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen mit drei Hubschraubern. Damals waren Übernahmeverhandlungen zwischen der Gesellschaft und einer Unternehmensgruppe im Gange, die die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der auch vom Kläger in seiner Revisionsschrift zitierten ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes können Gläubiger der Gesellschaft mbH, die für ihre Forderungen im Vermögen der Gesellschaft keine oder keine zureichende Deckung gefunden haben, den oder die Geschäftsführer der Gesellschaft mbH nach allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (§§ 1293 ff ABGB) auf Ersatz des Schadens in Anspruch n... mehr lesen...
Begründung: Die G***** Betriebs GmbH, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. 1. 1989 gegründet und am 23. März 1989 in das Firmenbuch eingetragen. Gesellschafter sind Herbert A***** und Kurt G***** mit Anteilen von je 16,8 %, Hans-Joachim Georg V***** und H***** Albrecht mit Anteilen von je 32,2 %, sowie Josef S***** und Gerd Jürgen S***** mit Anteilen von je 1 %. Von 1989 bis 1992/1993 war Hans Joachim Georg V***** Geschäftsführer. Seit 25. März 1990 vertritt der Kläger die Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der B*****AG (in der Folge: AG) wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 26. 5. 1992 der Konkurs eröffnet; zum Masseverwalter wurde der Kläger bestellt. Der Beklagte, der bis 31. 3. 1992 Vorstandsvorsitzender der AG war, wurde zu 11 d Vr 6749/92, Hv 2488/96 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien rechtskräftig des Vergehens nach § 123 GmbHG in der bis 31.12. 1991 geltenden Fassung (Pkt. A des Urteilsspruchs), des Verbrechens ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 24. 10. 1995 gemäß § 15a GmbHG zum Notgeschäftsführer der V***** & Co ***** GmbH bestellt. Der Kläger ist Mehrheitsgesellschafter, Guido G***** ist Minderheitsgesellschafter dieser Gesellschaft. Der Beklagte wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 24. 10. 1995 gemäß Paragraph 15 a, GmbHG zum Notgeschäftsführer der V***** & Co ***** GmbH bestellt. Der Kläger ist Mehrheitsgesel... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und der Beklagte waren Geschäftsführer der insolventen A***** Reisebüro GmbH. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit wurden sie wegen fahrlässiger Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 StGB rechtskräftig verurteilt. Der Kläger und der Beklagte waren Geschäftsführer der insolventen A***** Reisebüro GmbH. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit wurden sie wegen fahrlässiger Krida nach Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins, StGB rechtskräftig verurteilt. Der Kläger b... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte beschäftigt sich mit Beregnungstechnik und Gülleausbringung. Sie war im Jahr 1991 von Willi K*****, ihrem Alleingesellschafter und von Anbeginn selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer, gegründet worden. Seit 17. 6. 1996 war Rudolf Bruno F***** zweiter selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer, seine Aufgabe war es, die Beklagte, die damals einen Jahresverlust von 41,7 Mio S auswies, zu sanieren. 1998 schied der Alleingesellschafter K***** als... mehr lesen...
Begründung: Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 2,5 Mio S und wurde zur Gänze einbezahlt. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. März. Das Erstgericht forderte mit Beschluss vom 8. 11. 1999 die Geschäftsführer erfolglos auf, die Unterlagen gemäß den §§ 277 bis 279 HGB (den Jahresabschluss und Bericht bzw die Bilanz mit Anhang) offenzulegen und die Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB für das Geschäftsjahr 1997/1998 binnen 14 Tagen einzu... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht Wels ist unter FN ***** die E***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wels eingetragen. Ihr Stammkapital beträgt 30,000.000 S und ist zur Gänze geleistet. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Nach Punkt 6. des Gesellschaftsvertrages wird die Gesellschaft im Falle der Bestellung mehrerer Geschäftsführer durch je zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten, sofern die Generalversammlung nicht einzelnen Geschäftsfü... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft ist der 31. Dezember. Der Gesellschaftsvertrag vom 5. 9. 1994 enthält ua folgende Bestimmungen: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird sie durch je zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, sofern nicht im Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 3. 7. 1992 bis nach Eröffnung des Konkurses am 24. 1. 1994 handelsrechtlicher Geschäftsführer der "D***** C***** Privatspital GmbH". Er war an der Gesellschaft nicht beteiligt, sondern als Fremdgeschäftsführer Angestellter der späteren Gemeinschuldnerin. Unternehmensgegenstand war die Errichtung sowie der Betrieb von Krankenanstalten im Sinne des Krankenanstaltengesetzes, von Alters-, Kur- und Erholungsheimen und Beherbergungsbetrieben ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber eines kroatischen Unternehmens, der Beklagte war alleiniger Geschäftsführer und (Mit-)Gesellschafter einer Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Graz (im folgenden nur Gesellschaft). Am 11. September 1996 stellte der Beklagte namens der Gesellschaft dem Kläger für die Lieferung einer Biege- und einer Blechbohrmaschine Kaufpreise von 122.000 S und 89.600 S in Rechnung. Eine näher bezeichnete kroatische Bank (im folgenden nur Bank) räumte dem Kläger... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte übernahm am 27. September 1993 die Geschäftsführung der am 14. Juni 1982 mit einem Stammkapital von 500.000 S gegründeten P***** Gesellschaft mbH in Wien (im folgenden Gemeinschuldnerin oder Gesellschaft) im Rahmen eines Management-Buy-Outs (gegenüber der amerikanischen Muttergesellschaft) und dabei auch eine Stammeinlage von 100.000 S. Bei Anwendung jener Sorgfalt, zu der er verpflichtet und in der Lage gewesen wäre, hätte der Beklagte den - am 30. S... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht fasste den wesentlichen Akteninhalt wie folgt zusammen: "Mit Notariatsakt vom 22. 10. 1993 errichtete Ing. Georg B*****, geb. am 11. 1. 1905, die "Ing. Georg B*****-Privatstiftung", welche am 10. 11. 1993 im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg unter FN 59040z eingetragen wurde. In diese Privatstiftung brachte Ing. Georg B***** sein - in der Stiftungsurkunde näher bezeichnetes - Liegenschafts-, Bar- und Wertpapiervermögen ein. Zweck der auf u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende und widerbeklagte Partei (im folgenden Klägerin genannt) stellte ein Feststellungsbegehren folgenden Inhalts: "A) 1.) Die "Änderung des Dienstvertrages der beklagten und widerklagenden Partei vom 12. 1. 1987" vom 1. 3. 1993 ist nicht zustandegekommen und besteht nicht zu Recht. 2.) Der beklagten und widerklagenden Partei steht kein Anspruch auf (Versicherungs-)Leistungen aus der von der klagenden und widerbeklagten Partei bei der W***** Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten waren seit 6. Dezember 1989 Geschäftsführer und mit einer Beteiligung von je 50 % am Stammkapital auch Gesellschafter einer Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 6. März 1991 der Konkurs eröffnet wurde. Die Gläubiger - so auch die klagende Partei - wurden in dem bereits beendeten Konkursverfahren von einem vollständigen Ausfall ihrer Forderungen betroffen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 15. Oktober 1992... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten wurden mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 5. 2. 1997 für schuldig erkannt, das Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 StGB dadurch begangen zu haben, daß sie als Geschäftsführer der E***** Gesellschaft mbH gleich einer Schuldnerin mehrerer Gläubiger in der Zeit vom 9. 11. 1992 bis Ende 1994 fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit dieses Unternehmens herbeigeführt haben, insbesondere als sie den Betrieb des Unternehmens mit viel zu z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg eingetragene klagende Gesellschaft mbH ist Eigentümerin einer in Österreich gelegenen Liegenschaft, an der dem Beklagten ein Fruchtgenußrecht eingeräumt werden sollte. Gesellschafter der Klägerin waren eine holländische Gesellschaft (die A*****) mit Geschäftsanteilen von 95 % sowie der Beklagte mit einem Geschäftsanteil von 5 %. Der Beklagte war bei der Klägerin Alleingeschäftsführer und auch bei der angeführt... mehr lesen...