Norm: FBG §24 Abs1GmbHG §17 Abs1
Rechtssatz: Ist es nach dem Tod eines Geschäftsführers dem verbliebenen zweiten, auf Grund des Gesellschaftsvertrags nur kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführer rechtlich unmöglich, die Löschung des Verstorbenen zum Firmenbuch anzumelden, so ist deshalb über ihn keine Zwangsstrafe zu verhängen, auch wenn er die vorgelagerte, jedoch von Amts wegen durch Beugestrafen nicht erzwingbare Verpflichtung verletzt,... mehr lesen...
Norm: GmbHG §16GmbHG §17 Abs1GmbHG §42 Abs4
Rechtssatz: Die sofortige Wirkung der Abberufung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie der Bestellung eines neuen Geschäftsführers durch die Generalversammlung der Gesellschafter kann mit einstweiliger Verfügung gemäß § 42 Abs 4 GmbHG aufgeschoben werden. Durch diese wird die Vertretung der Gesellschaft materiell geändert, der neu bestellte Geschäftsführer ist nicht me... mehr lesen...
Norm: GmbHG §16a Abs1GmbHG §17 Abs1
Rechtssatz: Bei der Anmeldung des Erlöschens der Vertretungsbefugnis des zurückgetretenen Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Firmenbuch gemäß § 17 Abs 1 GmbHG ist die schriftliche Rücktrittserklärung oder im Fall eines gegenüber allen Gesellschaftern mündlich erklärten Rücktritts eine über den Rücktritt verfaßte, vom zurückgetretenen Geschäftsführer gefertigte Beweisurkunde vorzu... mehr lesen...
Norm: FBG §10 Abs1GmbHG §17 Abs1
Rechtssatz: § 17 Abs 1 GmbHG spricht nur vom anmeldungspflichtigen Erlöschen der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers. § 10 Abs 1 FBG normiert, daß Änderungen eingetragener Tatsachen unverzüglich anzumelden sind. Daraus ergibt sich zwar zweifelsfrei, daß eine schon eingetretene Änderung anzumelden ist, nicht aber das Verbot, schon vorweg eine unmittelbar bevorstehende künftige Änderung anzumelden. Der erken... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Es kann hier dahingestellt bleiben, ob ein Prokurist einer GmbH deren geschäftsführenden Gesellschafter - generell oder auf Grund ihm vertraglich eingeräumter Rechte - ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über die W*** Getränkevertrieb Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden nur KG) wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 19.6.1979 der Konkurs eröffnet, der am 2.2.1983 gemäß § 139 Abs.1 KO aufgehoben wurde. Komplementärgesellschafterin der KG war die W*** Getränkevertrieb Gesellschaft mbH (im folgenden nur GmbH), über die am 12.9.1979 der Konkurs eröffnet und am 6.12.1979 gemäß § 166 Abs.2 KO aufgehoben wurde. Die Beklagten waren zur Einzelvertr... mehr lesen...
Begründung: An der erstbeklagten Partei (in der Folge: G*** GmbH) sind die Zweitbeklagte zu 75 % und die zweitklagende Partei (in der Folge: S*** GmbH) zu 25 % beteiligt. Die S*** GmbH ist eine 100 %ige Tochter der G*** GmbH. Am 26. Juni 1989 wurde von der Generalversammlung der G*** GmbH der Erstkläger als Geschäftsführer abberufen und die Zweitbeklagte als Geschäftsführerin bestellt. Am 28. Juni 1989 wurde der Erstkläger von der außerordentlichen Generalversammlung der S*** GmbH... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH (im folgenden Gesellschaft genannt). Die klagende Partei verlangt von ihm mit der am 23. April 1986 eingebrachten Klage die Bezahlung von S 279.988,55 sA. Er habe als Geschäftsführer der Gesellschaft laufend Waren bestellt, die auch geliefert worden seien. Auf Grund dieser Bestellungen, die "de facto" von ihm gemacht worden seien, sei in der Zeit vom 5. April bis 1. August 1983 in mehreren Rechnungen der Betrag vo... mehr lesen...
Begründung: Am 8.10.1979 beschlossen Ing. Hannes N*** und Hans P***, die zu je 50 % am Stammkapital der "A***" Mineralölhandels-Gesellschaft mbH (im folgenden kurz Gesellschaft) beteiligt waren, in einer außerordentlichen Generalversammlung die neue Fassung des Gesellschaftsvertrages. Die Punkte 6 und 7 des neu gefaßten Vertrages lauten auszugsweise wie folgt: "6. Die Generalversammlung Die Generalversammlung kann durch jeden Gesellscha... mehr lesen...
Der Erstkläger, die Zweitklägerin Marialena und Dr. Ved N sind Gesellschafter der beklagten Partei. Nach Punkt 6 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer; sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten je zwei von ihnen die Gesellschaft gemeinschaftlich. Der Erstkläger wurde längstens für die Dauer seines Gesellschaftsverhältnisses zum Geschäftsführer bestellt; seine Enthebung sollte nur aus wichtigen Gründen über Beschluß der Gesellschafter... mehr lesen...
Mit ihrer am 13. Dezember 1976 eingebrachten Klage begehrten die vier klagenden Parteien (J O Gesellschaft m. b. H. und drei ihrer Gesellschafter), den Beklagten J O schuldig zu erkennen, jede Geschäftsführertätigkeit für die J O Gesellschaft m. b. H. zu unterlassen; sie stellten das Eventualbegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, jede Alleinvertretung der J O Gesellschaft m. b. H. ohne Mitwirkung eines weiteren Geschäftsführers zu unterlassen. Die klagenden Parteien beantragt... mehr lesen...
Norm: GmbHG §16GmbHG §17 Abs1GmbHG §34GmbHG §41
Rechtssatz: Die Abberufung von Organmitgliedern ist sofort wirksam. Entscheidungstexte 3 Ob 182/75 Entscheidungstext OGH 23.09.1975 3 Ob 182/75 Veröff: RZ 1976/39 S 75 = GesRZ 1976,27 6 Ob 575/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 6 Ob 575/77 Veröff: NZ 1979,8 ... mehr lesen...