RS OGH 1997/4/24 6Ob2372/96h, 6Ob2371/96m, 6Ob128/19w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1997
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Norm

GmbHG §16a Abs1
GmbHG §17 Abs1

Rechtssatz

Bei der Anmeldung des Erlöschens der Vertretungsbefugnis des zurückgetretenen Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Firmenbuch gemäß § 17 Abs 1 GmbHG ist die schriftliche Rücktrittserklärung oder im Fall eines gegenüber allen Gesellschaftern mündlich erklärten Rücktritts eine über den Rücktritt verfaßte, vom zurückgetretenen Geschäftsführer gefertigte Beweisurkunde vorzulegen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 2372/96h
    Entscheidungstext OGH 24.04.1997 6 Ob 2372/96h
  • 6 Ob 2371/96m
    Entscheidungstext OGH 17.07.1997 6 Ob 2371/96m
    Beisatz: Wenn der mündlich erklärte Rücktritt nicht urkundlich nachgewiesen werden kann, ist dies vom anmeldenden Geschäftsführer zu behaupten und zu bescheinigen. (T1)
  • 6 Ob 128/19w
    Entscheidungstext OGH 24.10.2019 6 Ob 128/19w
    Beisatz: Hier: Ein Rücktritt ohne wichtigen Grund wird aber nach § 16a Abs 1 GmbHG idF BGBl I 114/1997 erst nach Ablauf von 14 Tagen wirksam. (T2)
    Beisatz: Hier: Wird die Beweisurkunde vom zurücktretenden Geschäftsführer unterfertigt, bedarf es in Hinblick auf die dem Firmenbuch bekannte Musterzeichnung keiner Beglaubigung dessen Unterschrift. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107656

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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