Entscheidungen zu § 155 Abs. 1 NO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

RS OGH 2014/11/5 Ds18/13

Norm: NO §155 Abs1 Z1NO §156 Z3NO §158 Abs1 Z2NO §159 Abs1
Rechtssatz: Falsche Angabe des Tages der Beglaubigung von Unterschriften kann auch bei bloßer Fahrlässigkeit ein Disziplinarvergehen begründen. Entscheidungstexte Ds 18/13 Entscheidungstext OLG Graz 05.11.2014 Ds 18/13 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2014:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.11.2014

RS OGH 2014/5/8 Ds31/13

Norm: NO §155 Abs1 Z1NO §155 Abs2NO §170 Abs1NO §176RStDG §129RStDG §130 Abs2
Rechtssatz: „Grund zur Fortsetzung des bereits eingeleiteten Disziplinarverfahrens“ (§ 176 zweiter Fall NO) besteht nur, wenn die Rechtsfrage bejaht wird, ob das vom Disziplinargericht angenommene Sachverhaltssubstrat ? als wahr erwiesen ? eine Verletzung einer dem Beschuldigten in der NO oder ein einer anderen Rechtsvorschrift für die Ausübung seines Berufes auferleg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.2014

RS OGH 2014/3/20 Ds9/13

Norm: NO §5NO §155 Abs1 Z1NO §156 Abs1 Z2NO §158 Abs1 Z2NO §159 Abs1
Rechtssatz: Der Notar als Verwahrer gemeinschaftlicher Urkunden Dritter ist Treuhänder. Die Vernichtung solcher Urkunden ist treuhandwidrig und disziplinär, wenn vor Erfüllung des (verdächtigen) Vernichtungsauftrages die Befugnis des Auftraggebers hiezu nicht (ausreichend) geklärt ist. Entscheidungstexte Ds 9/13 Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.2014

RS OGH 1995/10/20 Ds31/95

Norm: NO §5 Abs3NO §155 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zu den Berufspflichten eines Notares gehört es, alle Geschäfte mit Redlichkeit, Genauigkeit und Fleiß nach den bestehenden Rechtsvorschriften zu versehen (§ 5 Abs 3 NO); bei der Durchführung übernommener Aufträge ist er verpflichtet, beide Vertragsteile mit gleicher Sorgfalt zu behandeln und insbesondere dafür zu sorgen, daß die Interessen beider gewahrt werden und keiner von ihnen rechtlichen oder wi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1995

RS OGH 1995/10/20 Ds31/95

Norm: NO §5 Abs3NO §155 Abs1 Z1
Rechtssatz: Mit der dem Notar obliegenden Sorgfalt nicht im Einklang steht es, Vorerledigungen seiner Kandidaten, mögen diese auch erfahren und an sich verläßlich sein, stets "stoßweise" und "blind" zu unterschreiben und damit jegliche Überprüfung zu unterlassen. Entscheidungstexte Ds 31/95 Entscheidungstext OGH 20.10.1995 Ds 31/95 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1995

RS OGH 1995/10/20 Ds31/95

Norm: NO §5 Abs3NO §155 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zu den Berufspflichten eines Notares gehört es, alle Geschäfte mit Redlichkeit, Genauigkeit und Fleiß nach den bestehenden Rechtsvorschriften zu versehen (§ 5 Abs 3 NO); bei der Durchführung übernommener Aufträge ist er verpflichtet, beide Vertragsteile mit gleicher Sorgfalt zu behandeln und insbesondere dafür zu sorgen, daß die Interessen beider gewahrt werden und keiner von ihnen rechtlichen oder wi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1995

RS OGH 1995/10/20 Ds31/95

Norm: NO §5 Abs3NO §155 Abs1 Z1
Rechtssatz: Mit der dem Notar obliegenden Sorgfalt nicht im Einklang steht es, Vorerledigungen seiner Kandidaten, mögen diese auch erfahren und an sich verläßlich sein, stets "stoßweise" und "blind" zu unterschreiben und damit jegliche Überprüfung zu unterlassen. Entscheidungstexte Ds 31/95 Entscheidungstext OGH 20.10.1995 Ds 31/95 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1995

RS OGH 1972/5/8 Ds6/71

Norm: NO §5 Abs3NO §155 Abs1
Rechtssatz: Erstellung eines § 3 Abs 2 ApPachtG zuwiderlaufenden Vertragsentwurfes und Einholung der Unterschrift einer präsumtiven Vertragspartei stellt einen Verstoß gegen das Verbot der Mitwirkung an einem verdächtigen Geschäft dar. Entscheidungstexte Ds 6/71 Entscheidungstext OGH 08.05.1972 Ds 6/71 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1972

RS OGH 1972/5/8 Ds6/71

Norm: NO §155 Abs1
Rechtssatz: Ein Notar darf seiner allenfalls subjektiv erklärlichen Erregung nicht freien Lauf lassen, sondern hat sein Benehmen den für den beruflichen Verkehr geltenden und unerläßlichen besonderen Regeln unterzuordnen. Die Besonderheiten, die die Ehre und Würde des Standes nach außen begründen, müssen auch bestimmend für das Verhalten des einzelnen innerhalb der Gemeinschaft sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1972

Entscheidungen 1-9 von 9

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