Begründung: Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist nur mehr die Frage, ob und in welcher Höhe der Antragstellerin eine Ausgleichszahlung gebührt, nachdem die Entscheidung des Erstgerichts über die Zuweisung bestimmter Vermögenswerte an die Streitteile bereits in Rechtskraft erwachsen ist. Letztlich unstrittig - die Revisionsrekursgegnerin behauptet zwar einen Rechenfehler, der sich mit rund 7.600 EUR zu ihren Lasten auswirke, zeigt diesen aber nicht einmal ansatzweise auf - is... mehr lesen...
Norm: EheG §81 ffLBG §2ZPO §503 Z4 E4c4ZPO §503 Z4 E4c5AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d4
Rechtssatz: Es ist zwar die Frage, welcher Wert der Liegenschaft im Verfahren nach den §§ 81 ff EheG der Aufteilung zugrunde zu legen ist, eine Rechtsfrage; die Höhe des Verkehrswertes stellt aber eine Tatfrage dar, die vor dem Obersten Gerichtshof nicht bekämpft werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 601/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §305ABGB §934LBG §2
Rechtssatz: Als gemeiner Wert einer Liegenschaft ist nicht der für verschiedene Steuern oder andere öffentliche Abgaben maßgebende Einheitswert, sondern gemäß § 305 ABGB der Verkehrswert anzusehen. Entscheidungstexte 5 Ob 132/66 Entscheidungstext OGH 12.05.1966 5 Ob 132/66 10 Ob 264/99t Entscheidungstext O... mehr lesen...