Entscheidungen zu § 199 Abs. 1 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

11 Dokumente

Entscheidungen 1-11 von 11

TE OGH 2010/12/21 8Ob6/10f

Begründung: Bei der Klägerin handelt es sich um die vormalige B***** AG (in der Folge kurz: B***** alt). Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 1. 8. 2005 wurde mit Wirkung zum 1. 1. 2005 unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft der gesamte Bankbetrieb der B***** alt abgespalten, gemeinsam mit den Anteilen der P***** einer 100%igen Tochteraktiengesellschaft der Klägerin übertragen und mit dieser (kurz B***** P*****) verschmolzen. Die Eintragung der Spaltung im Firmenbuch er... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.12.2010

RS OGH 2002/10/10 6Ob97/02m

Norm: AktG §90AktG §195 Abs1AktG §199 Abs1
Rechtssatz: Die Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft durch die Hauptversammlung, das in der Vergangenheit entgegen dem im §90 AktG normierten Prinzip der Organtrennung eine Vorstandstätigkeit ausübte, ist zwar nicht nichtig im Sinne des §199 Abs1 Z3 und Z4 AktG, aber gemäß §195 Abs1 AktG anfechtbar. Entscheidungstexte 6 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.2002

TE OGH 2002/10/10 6Ob97/02m

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Entscheidung | OGH | 10.10.2002

RS OGH 2000/12/19 10Ob32/00d

Norm: AktG §105 Abs1AktG §199 Abs1 1
Rechtssatz: Die Einberufung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft erfordert, sofern in der Satzung nichts Gegenteiliges geregelt wird, bei einem mehrgliedrigen Vorstand einen Vorstandsbeschluss, und zwar auch dann, wenn die einzelnen Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind. Beschlüsse der Hauptversammlung, die lediglich von einem Vorstandsmitglied einberufen wurde, sind nichtig. Dies gilt er... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2000

RS OGH 2000/12/19 10Ob32/00d, 4Ob109/15f, 6Ob140/20m

Norm: AktG §199 Abs1 Z3VerG 2002 §7
Rechtssatz: Nichtigkeit eines späteren Beschlusses liegt vor, wenn dieser sich sachlich an den früheren anschließt und seinem Inhalte nach die Gültigkeit desselben voraussetzt, mag das ausdrücklich ausgesprochen sein oder sich nur aus dem Zusammenhang ergeben. In diesen Fällen hat die Nichtigerklärung des ersten Beschlusses auch die Nichtigkeit des zweiten zur Folge, da mit dem ersten Beschluss eine notwendig... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2000

RS OGH 2000/12/19 10Ob32/00d, 4Ob109/15f, 6Ob140/20m

Norm: AktG §199 Abs1 Z3VerG 2002 §7
Rechtssatz: Nichtigkeit eines späteren Beschlusses liegt vor, wenn dieser sich sachlich an den früheren anschließt und seinem Inhalte nach die Gültigkeit desselben voraussetzt, mag das ausdrücklich ausgesprochen sein oder sich nur aus dem Zusammenhang ergeben. In diesen Fällen hat die Nichtigerklärung des ersten Beschlusses auch die Nichtigkeit des zweiten zur Folge, da mit dem ersten Beschluss eine notwendig... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2000

RS OGH 1995/8/29 1Ob586/94 (1Ob595/95), 8Ob6/10f

Norm: AktG §199 Abs1 Z3
Rechtssatz: Nicht schon die Verletzung jeder zwingenden Vorschrift begründet Nichtigkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 586/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1995 1 Ob 586/94 Veröff: SZ 68/144 8 Ob 6/10f Entscheidungstext OGH 21.12.2010 8 Ob 6/10f Vgl; Beisatz: Selbst formell zustandegekommene Beschlüsse der Hauptv... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1995

RS OGH 1995/8/29 1Ob586/94 (1Ob595/95), 12Os117/12s (12Os118/12p)

Norm: AktG §199 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das Wesen der Aktiengesellschaft ist insbesondere durch ihre Eigenpersönlichkeit als juristische Person, die darauf beruhende Trennung der Rechtssphäre der Aktiengesellschaft von jener ihrer Mitglieder, das Grundkapital und seine Zerlegung in Aktien, die fehlende Haftung der Aktionäre, die Struktur der Organe als Folge von Aufbau und Organisation, die Dividendenausschüttung nur aus Reingewinnen und andere im ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1995

RS OGH 1995/8/29 1Ob586/94 (1Ob595/95), 8Ob6/10f

Norm: AktG §199 Abs1 Z3
Rechtssatz: Nicht schon die Verletzung jeder zwingenden Vorschrift begründet Nichtigkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 586/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1995 1 Ob 586/94 Veröff: SZ 68/144 8 Ob 6/10f Entscheidungstext OGH 21.12.2010 8 Ob 6/10f Vgl; Beisatz: Selbst formell zustandegekommene Beschlüsse der Hauptv... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1995

RS OGH 1995/8/29 1Ob586/94 (1Ob595/95), 12Os117/12s (12Os118/12p)

Norm: AktG §199 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das Wesen der Aktiengesellschaft ist insbesondere durch ihre Eigenpersönlichkeit als juristische Person, die darauf beruhende Trennung der Rechtssphäre der Aktiengesellschaft von jener ihrer Mitglieder, das Grundkapital und seine Zerlegung in Aktien, die fehlende Haftung der Aktionäre, die Struktur der Organe als Folge von Aufbau und Organisation, die Dividendenausschüttung nur aus Reingewinnen und andere im ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1995

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