Entscheidungen zu § 95 Abs. 3 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

RS OGH 1998/10/22 8Ob5/96, 8Ob138/98x

Norm: KO §95 Abs3KO §119 Abs5 D
Rechtssatz: Keine Rekurslegitimation des Masseverwalters, wenn das Gericht zweiter Instanz den erstinstanzlichen Beschluss auf Zurückweisung eines Ausscheidungsantrages des Gemeinschuldners ersatzlos behebt und dem Konkursgericht die Vorlage an dem Gläubigerausschuss aufträgt. Entscheidungstexte 8 Ob 5/96 Entscheidungstext OGH 29.08.1996 8 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1996

RS OGH 1996/7/11 8Ob2116/96a

Norm: KO §2 Abs4KO §95 Abs3KO §176
Rechtssatz: Kommt einem Konkursgläubiger wegen seiner hohen Beteiligung am Vertragspartner der Masse kein Stimmrecht zu, dann ist er folgerichtig ebenso wie der Vertragspartner selbst auch nicht zur Anfechtung des Beschlusses legitimiert, mit dem die Ausführung des betreffenden Rechtsgeschäftes untersagt wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 2116/96a ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1996

RS OGH 2012/5/30 8Ob34/95 (8Ob35/95), 8Ob139/98v, 8Ob236/98h, 8Ob328/99i, 8Ob137/00f, 8Ob259/00x, 3O

Norm: KO §84 Abs3KO §95 Abs3KO §116KO §117KO §118 Abs1
Rechtssatz: Rekurslegitimation des Gemeinschuldners gegen einen Beschluss des Konkursgerichtes nach § 95 Abs 3 KO in den Angelegenheiten der §§ 116 und 117 KO, auch wenn er vorher gemäß § 118 Abs 1 KO gehört wurde. Rekurslegitimation des Gemeinschuldners gegen einen Beschluss des Konkursgerichtes nach Paragraph 95, Absatz 3, KO in den Angelegenheiten der Paragraphen 116 und 117 KO,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1995

RS OGH 1999/11/25 8Ob12/91, 8Ob33/90, 8Ob2/92 (8Ob3/92), 8Ob285/99s

Norm: KO §95 Abs3
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat in der Neufassung des § 95 Abs 3 KO durch das IRÄG die Antragstellung auf Untersagung der Ausführung von Beschlüssen des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung durch das Konkursgericht auf die Person des Masseverwalters und des einzelnen Mitgliedes des Gläubigerausschusses beschränkt und damit unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht, daß dem einzelnen Konkursgläubiger im Verwe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1991

RS OGH 2022/5/25 8Ob12/91, 8Ob33/90, 8Ob15/93, 8Ob29/98t, 8Ob198/99x, 8Ob285/99s, 8Ob199/99v, 8Ob259

Norm: KO §84 Abs3KO §95 Abs3KO §116KO §117KO §120
Rechtssatz: Dem einzelnen Konkursgläubiger steht im gesamten Verwertungsverfahren nur das Beschwerderecht gemäß § 84 Abs 3 KO zu; er hat in den Fällen der §§ 116, 117 KO kein Rekursrecht. Dem einzelnen Konkursgläubiger steht im gesamten Verwertungsverfahren nur das Beschwerderecht gemäß Paragraph 84, Absatz 3, KO zu; er hat in den Fällen der Paragraphen 116, 117, KO kein Rekursrecht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1991

RS OGH 1997/2/13 5Ob197/68, 5Ob219/73 (5Ob220/73), 8Ob2116/96a, 8Ob2294/96b

Norm: KO §95 Abs3
Rechtssatz: Nach § 95 Abs 3 KO hat das Gericht nicht nur das ordnungsgemäße Zustandekommen und die Gesetzmäßigkeit eines Beschlusses zu prüfen, sondern auch die Zweckmäßigkeit von Beschlüssen des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung. Nach Paragraph 95, Absatz 3, KO hat das Gericht nicht nur das ordnungsgemäße Zustandekommen und die Gesetzmäßigkeit eines Beschlusses zu prüfen, sondern auch die Zweckmäßi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.1968

RS OGH 1973/4/4 5Ob214/62, 5Ob207/63, 5Ob263/64 (5Ob264/64), 5Ob61/73, 5Ob1/73

Norm: KO §95 Abs3KO §176 Abs2
Rechtssatz: Die Frage der Aufsichtspflicht nach § 95 Abs 3 KO unterliegt, gleichgültig, ob der Beschluß auf Untersagung oder Nichtuntersagung lautet, in jedem Falle dem Instanzenzug. Die Frage der Aufsichtspflicht nach Paragraph 95, Absatz 3, KO unterliegt, gleichgültig, ob der Beschluß auf Untersagung oder Nichtuntersagung lautet, in jedem Falle dem Instanzenzug. Entscheidungstexte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1962

RS OGH 1957/11/6 2Ob576/57

Norm: KO §30 Abs1 Z2KO §95 Abs3
Rechtssatz: Rekursrecht des Gemeinschuldners gegen einen Beschluß des Konkursgerichtes, mit welchem dem Masseverwalter aufgetragen wurde, einen Prozeß wegen Begünstigung nach § 30 Abs 1 Z 2 KO anzustrengen. Rekursrecht des Gemeinschuldners gegen einen Beschluß des Konkursgerichtes, mit welchem dem Masseverwalter aufgetragen wurde, einen Prozeß wegen Begünstigung nach Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1957

Entscheidungen 1-8 von 8

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