Norm: KO §80KO §71aKO §183
Rechtssatz:
Wenn ein Kostenvorschuss erlegt wird, kann das Schuldenregulierungsverfahren unabhängig von den Voraussetzungen des § 183 KO eingeleitet werden. Liegt kein kostendeckendes Vermögen vor, hat das Gericht vor einer Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Konkursverfharens den Erlag eines Kostenvorschusses aufzuztragen. Wenn ein Kostenvorschuss erlegt wird, kann das Schuldenregulierungsverfahren un... mehr lesen...
Norm: ZPO §155 ZPO §158 KO §80 ZPO § 155 heute ZPO § 155 gültig ab 01.03.1956 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 282/1955 ZPO § 158 heute ZPO § 158 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ... mehr lesen...
Norm: KO §67KO §80KO §83 ZPO §3 ZPO Art. 18 § 3 heute ZPO Art. 18 § 3 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Die (natürliche oder juristische) Person oder Handelsgesellschaft, über deren Vermögen in der Bundesrepublik Deutschland der Konkurs eröffnet wurde, behält in der Republik Österreich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1017 ABGB §1029 A1KO §80 ABGB § 1017 heute ABGB § 1017 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1029 heute ABGB § 1029 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ... mehr lesen...
Norm: KO §59KO §80
Rechtssatz: Die Aufhebung des Konkurses hat die Rechtswirkung, dass der ehemalige Gemeinschuldner das Recht wiedererlangt, über sein Vermögen frei zu verfügen (§ 59 KO). Daraus folgt, dass Prozesshandlungen nach Aufhebung des Konkurses nur mehr vom ehemaligen Gemeinschuldner oder gegen ihn vorgenommen werden können, da dieser ipso iure anstelle des Masseverwalters in den Prozess eintritt (ZBl 1929/99). Ein vom Massev... mehr lesen...
Norm: ABGB §1412 KO §59KO §80 ABGB § 1412 heute ABGB § 1412 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Leistungen an den Masseverwalter haben nach Aufhebung des Konkurses keine schuldfreiende Wirkung.
Entscheidungstexte 3 Ob 434/58 Ent... mehr lesen...
Norm: KO §80
Rechtssatz:
Aus den Funktionen des Masseverwalters in Vertretung der Konkursmasse erwachsen für diese gegen jenen keine Forderungen nach Privatrecht.
Entscheidungstexte 3 Ob 589/28 Entscheidungstext OGH 31.10.1928 3 Ob 589/28 Veröff: SZ 10/257 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:... mehr lesen...