Norm: ABGB §1101 D EO §54 KO §48 Abs4 ABGB § 1101 heute ABGB § 1101 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 EO § 54 heute EO § 54 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/202... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 DKO §11KO §48 Abs4 ABGB § 1101 heute ABGB § 1101 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Eine pfandweise Beschreibung ist auch im Fall einer mittlerweile erfolgten Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Bestandnehmers - sofern es ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 D EO §379 AKO §48 Abs4 ABGB § 1101 heute ABGB § 1101 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 EO § 379 heute EO § 379 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 E AußStrG §73 KO §48 Abs4KO §48 Abs5 ABGB § 1101 heute ABGB § 1101 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
In der am 25. Juni 1951 eingebrachten Klage begehrt Klägerin von dem Beklagten den Afterbestandzins per monatlich 800 S für die Monate März bis August 1951 in der Höhe von insgesamt 4800 S. Laut Klagsvorbringen war der Bestandzins vierteljährlich, u. zw. am 1. März und 1. Juni 1951, fällig. Unter einem beantragte Klägerin die pfandweise Beschreibung der in die Bestandräume eingebrachten Fahrnisse des Beklagten. Am gleichen Tag (26. Juni 1951) hat das Landesgericht für Zivilrechtssa... mehr lesen...
Die Beklagten haben im Konkurs des B. einen ihnen mit rechtskräftigem Urteil zuerkannten Bestandzinsrückstand im Betrage von 1910.39 S, einen weiteren Bestandzinsrückstand von 976 S und einen Kostenbetrag von 30.73 S als Konkursforderungen dritter Klasse angemeldet. Bei der Prüfungstagsatzung haben die Beklagten hinsichtlich des gesamten angemeldeten Forderungbetrages das Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB., § 48 Abs. 4 KO. geltend gemacht. Der Masseverwalter bestritt den Bestand der ang... mehr lesen...