Entscheidungen zu § 37 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1997/4/22 4Ob99/97f

Norm: KO §37 Abs1KO §181KO §189KO §190
Rechtssatz: Wurde über das Vermögen des Schuldners das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt, so ist dieser mangels einer festgelegten Besonderheit (§ 181 KO) gemäß § 37 Abs 1 KO zu Anfechtungsklagen nach den § 27 ff KO legitimiert. Entscheidungstexte 4 Ob 99/97f Entscheidungstext OGH 22.04.1997 4 Ob 99/97... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.1997

RS OGH 1981/11/3 5Ob575/81

Norm: KO §37 Abs1
Rechtssatz: Das konkursrechtliche Anfechtungsrecht steht der Konkursmasse selbst zu und wird für diese vom Masseverwalter ausgeübt. Entscheidungstexte 5 Ob 575/81 Entscheidungstext OGH 03.11.1981 5 Ob 575/81 Veröff: SZ 54/153 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0064547 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1981

RS OGH 1977/3/16 1Ob818/76

Norm: AnfO §1 Abs1KO §27KO §37 Abs1KO §37 Abs2
Rechtssatz: Das Anfechtungsmonopol des Masseverwalters im Konkurs beinhaltet ein Exekutionsmonopol in bezug auf früher erworbene Anfechtungstitel. Ein Konkursgläubiger, der noch vor der Konkurseröffnung eine Schenkung des Gemeinschuldners gegen den Beschenkten mit Erfolg angefochten hat, kann daher nicht den Masseverwalter auf Duldung der Exekution (hier: ungeachtet eines vom Gemeinschuldner vorbeh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.03.1977

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