RS OGH 1977/3/16 1Ob818/76

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Veröffentlicht am 16.03.1977
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Norm

AnfO §1 Abs1
KO §27
KO §37 Abs1
KO §37 Abs2

Rechtssatz

Das Anfechtungsmonopol des Masseverwalters im Konkurs beinhaltet ein Exekutionsmonopol in bezug auf früher erworbene Anfechtungstitel. Ein Konkursgläubiger, der noch vor der Konkurseröffnung eine Schenkung des Gemeinschuldners gegen den Beschenkten mit Erfolg angefochten hat, kann daher nicht den Masseverwalter auf Duldung der Exekution (hier: ungeachtet eines vom Gemeinschuldner vorbehaltenen Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes an der geschenkten Liegenschaft) klagen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 818/76
    Entscheidungstext OGH 16.03.1977 1 Ob 818/76
    Veröff: SZ 50/39 = EvBl 1978/13 S 53 = JBl 1978,45

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0050577

Dokumentnummer

JJR_19770316_OGH0002_0010OB00818_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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