Norm
KO §37 Abs1Rechtssatz
Wurde über das Vermögen des Schuldners das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt, so ist dieser mangels einer festgelegten Besonderheit (§ 181 KO) gemäß § 37 Abs 1 KO zu Anfechtungsklagen nach den § 27 ff KO legitimiert.Wurde über das Vermögen des Schuldners das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt, so ist dieser mangels einer festgelegten Besonderheit (Paragraph 181, KO) gemäß Paragraph 37, Absatz eins, KO zu Anfechtungsklagen nach den Paragraph 27, ff KO legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107601Im RIS seit
22.04.1997Zuletzt aktualisiert am
29.08.2023