RS OGH 2023/7/11 4Ob99/97f; 17Ob5/23v

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Norm

KO §37 Abs1
KO §181
KO §189
KO §190

Rechtssatz

Wurde über das Vermögen des Schuldners das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt, so ist dieser mangels einer festgelegten Besonderheit (§ 181 KO) gemäß § 37 Abs 1 KO zu Anfechtungsklagen nach den § 27 ff KO legitimiert.Wurde über das Vermögen des Schuldners das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt, so ist dieser mangels einer festgelegten Besonderheit (Paragraph 181, KO) gemäß Paragraph 37, Absatz eins, KO zu Anfechtungsklagen nach den Paragraph 27, ff KO legitimiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107601

Im RIS seit

22.04.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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