RS OGH 2025/10/7 5Ob575/81; 17Ob12/25a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.1981
beobachten
merken

Norm

KO §37 Abs1

Rechtssatz

Das konkursrechtliche Anfechtungsrecht steht der Konkursmasse selbst zu und wird für diese vom Masseverwalter ausgeübt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0064547

Im RIS seit

03.11.1981

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten