Norm: KO §28KO §29KO §30 Abs2KO §31 Abs4
Rechtssatz:
Die Einhaltung der Anfechtungsfristen ist materiell - rechtliches Erfordernis für die Anfechtbarkeit.
Entscheidungstexte 1 Ob 614/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 1 Ob 614/88 Veröff: ÖBA 1989,533 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS... mehr lesen...
Norm: KO §12 Abs1KO §30KO §31 Abs1 Z2KO §31 Abs4
Rechtssatz: Sicherstellung durch Pfandrechtsbestellung oder Sicherungsübereignung ist im Sinne § 31 Abs 1 Z 2 und Abs 4 KO erst dann vorgenommen, wenn die (körperliche) Sache in der erforderlichen Form übergeben und damit den Erfordernissen des modus entsprochen wurde. Sicherstellung durch Pfandrechtsbestellung oder Sicherungsübereignung ist im Sinne Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 2 u... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs2KO §31 Abs4
Rechtssatz: Die Fristen der §§ 30 Abs 2 und 31 Abs 4 KO sind materielle Voraussetzungen des Anspruches, die der Kläger behaupten und beweisen muß. Aus welchen Gründen diese Fristen versäumt werden, ist bedeutungslos. Die Fristen der Paragraphen 30, Absatz 2 und 31 Absatz 4, KO sind materielle Voraussetzungen des Anspruches, die der Kläger behaupten und beweisen muß. Aus welchen Gründen diese Fristen versäum... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31 Abs1 Z2KO §31 Abs4
Rechtssatz:
Nicht schon die Übernahme der Verpflichtung zur Pfandbestellung, sondern erst die wirkliche Pfandbestellung ist Sicherstellung im Sinne des § 30 Abs 1 Z 3 und § 31 Abs 1 Z 2 KO. Nicht schon die Übernahme der Verpflichtung zur Pfandbestellung, sondern erst die wirkliche Pfandbestellung ist Sicherstellung im Sinne des Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 3 und Paragraph 31, Absatz eins, Zi... mehr lesen...