Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

7 Dokumente

Entscheidungen 1-7 von 7

RS OGH 2004/7/16 8ObA116/03x, 4Ob163/06h

Norm: ABGB §1014ABGB §1015ABGB §1024KO §26 Abs1
Rechtssatz: Der Treuhandauftrag erlischt mit Konkurseröffnung über das Vermögen des Treugebers. Die sich aus den Abwicklungspflichten des Geschäftsherrn gemäß §§ 1014, 1015 ABGB ergebenden Ansprüche des Geschäftsbesorgers, wie etwa auf Aufwandsersatz und Schadenersatz, sind keine Masseforderungen. Entscheidungstexte 8 ObA 116/03x Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.07.2004

RS OGH 2002/1/30 3Ob120/01w, 8ObA116/03x, 4Ob163/06h

Norm: ABGB §1024KO §26 Abs1
Rechtssatz: §26 Abs1 KO - ebenso §1024 erster Satz ABGB - wonach ein vom Gemeinschuldner erteilter Auftrag mit der Konkurseröffnung erlischt, gilt nur für Aufträge, die sich auf die Masse beziehen, also zu einer Schmälerung der Masse führen können. Dagegen werden Aufträge, die sich auf das konkursfreie Vermögen beziehen, durch die Konkurseröffnung nicht berührt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.2002

RS OGH 1997/4/24 2Ob576/95

Norm: KO §3 Abs2KO §26 Abs1
Rechtssatz: War das Konto des Überweisenden passiv, lag also eine Anweisung auf Kredit vor, so ist § 3 Abs 2 KO nicht anwendbar, weil die Bank hier keine Schuld gegenüber dem Gemeinschuldner beglich. Die Bank muß daher nochmals an die Masse zahlen; ihr steht ein Bereicherungsanspruch gegen den Empfänger zu, weil keine wirksame Anweisung vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1997

RS OGH 1995/2/23 8Ob13/93, 10Ob269/98a, 6Ob184/01d

Norm: ABGB §1002GmbHG §15aKO §1KO §3KO §26 Abs1KO §46 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer GmbH wird der gemäß § 15 a GmbHG vor der Konkurseröffnung vom Gericht amtlich bestellte und von der Gesellschaft selbst gemäß den §§ 1002 ff ABGB beauftragte Notgeschäftsführer hinsichtlich der Verwaltung und der Verfügung über das Konkursvermögen durch den Masseverwalter "verdrängt". Sein mit der Gesellschaft geschloss... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1995

RS OGH 1987/2/18 1Ob501/87, 8Ob21/93, 3Ob66/02f, 3Ob196/04a, 8Ob131/07h

Norm: ABGB §1400 CHGB §355KO §26 Abs1
Rechtssatz: Das mit einem Girovertrag verbundene Kontokorrentverhältnis zwischen Bank und Kunden erlischt mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Kontoinhabers. Mit dem Tage der Konkurseröffnung sind das Konto abzuschließen sowie die wechselseitigen Ansprüche und Leistungen einschließlich der Zinsen zu verrechnen. Ergibt die Abrechnung einen Aktivsaldo, wird dieser Bestandteil der Konkursmasse... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1987

RS OGH 1987/2/18 1Ob501/87

Norm: ABGB §1400 CHGB §355KO §26 Abs1
Rechtssatz: Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Bankkunden schließt nachträgliche Buchungen auf seinem Girokonto nicht schlechthin aus. Beträge, die schon vor Konkurseröffnung eingegangen sind, sind dem Konto auch danach gutzuschreiben. Auch Sollposten, die rechtlich vor der Konkurseröffnung entstanden, jedoch noch nicht verbucht sind, sind in die Verrechnung einzubeziehen. Voraussetzung dafür... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1987

RS OGH 1972/2/1 5Ob314/71

Norm: ABGB §1024KO §26 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 1024 ABGB, § 26 Abs 1 KO erlischt die Hausverwaltungsvollmacht mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über die Vermögen des Hausverwalters. Entscheidungstexte 5 Ob 314/71 Entscheidungstext OGH 01.02.1972 5 Ob 314/71 Veröff: MietSlg 24695 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.02.1972

Entscheidungen 1-7 von 7

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten