Entscheidungen zu § 211 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 2007/5/21 8Ob43/07t

Norm: KO §211 Abs1 Z2
Rechtssatz: Voraussetzung einer vorzeitigen Einstellung des Abschöpfungsverfahrens ist, dass durch die Obliegenheitsverletzung die Befriedigung der Konkursgläubiger beeinträchtigt wurde, wobei dies über ein Mindestmaß hinausgehen muss. Entscheidungstexte 8 Ob 43/07t Entscheidungstext OGH 21.05.2007 8 Ob 43/07t Beisatz: Für die Frage, ob eine Beeinträcht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.05.2007

RS OGH 2001/2/15 8Ob275/00z

Norm: KO §210 Abs1 Z1KO §211 Abs1
Rechtssatz: Es stellt grundsätzlich eine Obliegenheitsverletzung des Schuldners gemäß § 211 Abs 1 Z 2 iVm § 210 Abs 1 Z 1 KO dar, wenn dieser innerhalb der Wohlverhaltensperiode straffällig und deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt wird. Delikte, die vor Einleitung des Abschöpfungsverfahrens gesetzt wurden, bilden keinen Einstellungsgrund, sofern es sich nicht um die in § 211 Abs 1 Z 1 KO taxativ genannten D... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.2001

RS OGH 2001/2/15 8Ob147/00a, 8Ob4/05d

Norm: KO §210KO §211 Abs1
Rechtssatz: In einem während des Abschöpfungsverfahrens seinen Zusagen betreffend seine Leistungsbereitschaft widersprechenden Verhalten des Schuldners liegt jedenfalls eine Obliegenheitsverletzung iSd § 210 KO, die zur vorzeitigen Einstellung des Abschöpfungsverfahrens nach § 211 Abs 1 Z 2 KO führen kann, wenn dieses Verhalten schuldhaft ist. Entscheidungstexte 8 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.2001

RS OGH 2001/2/15 8Ob275/00z

Norm: KO §210 Abs1KO §211 Abs1 Z2
Rechtssatz: Teilt der Schuldner seine Drogenabhängigkeit dem Konkursgericht nicht mit, stellt dies keine Obliegenheitsverletzung dar. Entscheidungstexte 8 Ob 275/00z Entscheidungstext OGH 15.02.2001 8 Ob 275/00z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114733 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.2001

RS OGH 2001/2/15 8Ob275/00z

Norm: KO §210 Abs1KO §211 Abs1
Rechtssatz: Stellt ein Konkursgläubiger einen Antrag auf vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens hat er die Einhaltung der Frist zu behaupten, muss sie aber nicht bescheinigen. Das Gericht hat dies von Amts wegen zu prüfen. Entscheidungstexte 8 Ob 275/00z Entscheidungstext OGH 15.02.2001 8 Ob 275/00z ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.2001

RS OGH 2001/2/15 8Ob275/00z, 8Ob103/03k, 8Ob43/07t, 8Ob136/12a

Norm: KO §210 Abs1 Z1KO §211 Abs1
Rechtssatz: Für den Gläubiger ist die Vernachlässigung der Zahlungspflicht das Hauptindiz für die Obliegenheitsverletzung nach § 210 Abs 1 Z 1 KO, die er zu bescheinigen hat. Solange regelmäßig Zahlungen eingehen, trifft den Gläubiger keine Nachforschungspflicht. Ob den Schuldner an der Nichtzahlung kein Verschulden trifft hat das Gericht von Amts wegen zu erheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.2001

Entscheidungen 1-6 von 6

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