Norm: KO §20 Abs1KO §20 Abs3KO §21 Abs2
Rechtssatz:
Der Schadenersatzanspruch nach § 21 Abs 2 KO zählt zu den in § 20 Abs 3 KO genannten Ansprüchen, die entgegen der allgemeinen Regel des § 20 Abs 1 KO aufgerechnet werden können. Der Schadenersatzanspruch nach Paragraph 21, Absatz 2, KO zählt zu den in Paragraph 20, Absatz 3, KO genannten Ansprüchen, die entgegen der allgemeinen Regel des Paragraph 20, Absatz eins, KO aufgerechnet we... mehr lesen...
Norm: KO §20 Abs3KO §21 Abs2KO §44 Abs1KO §44 Abs2KO §44 Abs3KO §46 Abs1 Z6
Rechtssatz: § 46 Abs 1 Z 6 KO gewährt dem Aussonderungsberechtigten, der die Ersatzaussonderung nicht geltend machen kann, unter bestimmten Voraussetzungen einen Bereicherungsanspruch. Wenn der Masseverwalter eine fremde Sache veräußert und den Preis so eingezogen hat, dass er in der Masse nicht mehr "ausscheidbar gesondert" vorhanden ist, liegt Bereicherung d... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs2KO §176
Rechtssatz:
Der Vertragspartner des Gemeinschuldners ist grundsätzlich auch zum Rekurs gegen die über seinen Antrag nach § 21 Abs 2 KO ergehende Entscheidung des Konkursgerichtes berechtigt. Der Vertragspartner des Gemeinschuldners ist grundsätzlich auch zum Rekurs gegen die über seinen Antrag nach Paragraph 21, Absatz 2, KO ergehende Entscheidung des Konkursgerichtes berechtigt.
Entsche... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1KO §21 Abs2UStG §1
Rechtssatz:
Die Leistung von Schadenersatz nach § 21 Abs 2 zweiter Satz KO mangels Vertragserfüllung eines Kaufvertrages wegen Vertragsrücktritts des Masseverwalters im Konkurs über das Vermögen des Käufers ist nicht umsatzsteuerpflichtig, auch wenn dieser Schadenersatz durch einen dritten Garanten gegenüber dem geschädigten Begünstigten zu erbringen ist. Die Leistung von Schadenersatz nach Paragra... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §14 Abs1KO §21 Abs2KO §44 Abs1KO §44 Abs2
Rechtssatz:
Hat der Masseverwalter in der Prüfungstagsatzung die als Kaufpreisforderung angemeldeten Konkursansprüche der klagenden Partei als solche anerkannt, so ist ihr der Masseverwalter darüber auskunftspflichtig, an wen die von ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verkauft und wann die jeweiligen Erwerber welchen Betrag dafür bezahlt haben, wenn die Kenntnis dies... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs2
Rechtssatz:
Eine Fristsetzung nach dieser Gesetzesstelle kommt nur dann in Frage, wenn nicht der Masseverwalter schon vorher erklärt hat, ob er den Vertrag erfüllen oder vom Vertrag zurücktreten werde. Diese Erklärung kann auch stillschweigend (§ 863 ABGB) erfolgen. Eine Fristsetzung nach dieser Gesetzesstelle kommt nur dann in Frage, wenn nicht der Masseverwalter schon vorher erklärt hat, ob er den Vertrag erfüllen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 A1KO §21 Abs2KO §44 ABGB § 1063 heute ABGB § 1063 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Das Rücktrittsrecht des Vorbehaltseigentümers, der unter Inanspruchnahme seines Aussonderungsanspruches (§ 44 KO) die Herausgabe der Sache verlangt, kann auch durch die Anbringung der K... mehr lesen...