RS OGH 1999/12/22 8Ob157/99t

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Veröffentlicht am 22.12.1999
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Norm

KO §20 Abs1
KO §20 Abs3
KO §21 Abs2

Rechtssatz

Der Schadenersatzanspruch nach § 21 Abs 2 KO zählt zu den in § 20 Abs 3 KO genannten Ansprüchen, die entgegen der allgemeinen Regel des § 20 Abs 1 KO aufgerechnet werden können.Der Schadenersatzanspruch nach Paragraph 21, Absatz 2, KO zählt zu den in Paragraph 20, Absatz 3, KO genannten Ansprüchen, die entgegen der allgemeinen Regel des Paragraph 20, Absatz eins, KO aufgerechnet werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112869

Dokumentnummer

JJR_19991222_OGH0002_0080OB00157_99T0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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