Entscheidungen zu § 197 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

RS OGH 2011/4/13 3Ob51/11p

Norm: KO §197
Rechtssatz: Die Abhängigkeit der Quotenforderung von der Einkommens? und Vermögenslage des Schuldners ist die Rechtsfolge der Nichtanmeldung der Forderung und unabhängig von einer vorhergehenden Beschlussfassung nach § 197 Abs 2 KO. Die Abhängigkeit der Quotenforderung von der Einkommens? und Vermögenslage des Schuldners ist die Rechtsfolge der Nichtanmeldung der Forderung und unabhängig von einer vorhergehenden Beschluss... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.04.2011

RS OGH 2011/4/13 3Ob51/11p

Norm: KO §197
Rechtssatz: § 197 Abs 1 KO hat gegenüber § 156 KO Vorrang und schränkt den Anspruch des Gläubigers, der seine Forderung im Konkurs nicht angemeldet hat, auf die Quote ein: Der Gläubiger hat nur insoweit Anspruch auf die nach dem Zahlungsplan zu zahlende Quote, als dies der Einkommens? und Vermögenslage des Schuldners entspricht. Paragraph 197, Absatz eins, KO hat gegenüber Paragraph 156, KO Vorrang und schränkt den Anspr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.04.2011

RS OGH 2001/7/11 3Ob232/00i

Norm: KO §197
Rechtssatz: Gelingt dem Schuldner die Erfüllung des Zahlungsplanes, bleiben die die Quote übersteigenden Forderungsteile unwiderbringlich erloschen. Die Rechtswirkungen des Zahlungsplans entsprechen nämlich insofern denjenigen des Zwangsausgleichs, durch den gemäß § 156 Abs 1 KO der Schuldner von der Verbindlichkeit befreit ist, seinen Gläubigern den Ausfall, den sie erleiden, nachträglich zu ersetzen. Dies gilt auch fü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.2001

RS OGH 2001/7/11 3Ob232/00i

Norm: KO §197
Rechtssatz: Die Überprüfung des Einkommens ist monatlich vorzunehmen, beginnend mit der ersten Rate laut Zahlungsplan bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz über die Oppositionsklage. Für jeden Monat ist unter Berücksichtigung des pfändungsunterworfenen Teils der Sonderzahlungen zu überprüfen, ob und bejahendenfalls in welcher Höhe dem Schuldner mehr als das Existenzminimum verbleibt. Auf zukünftige Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.2001

RS OGH 2011/4/13 3Ob232/00i, 8Ob146/09t, 3Ob51/11p

Norm: KO §197
Rechtssatz: Bei der nach § 197 KO vorzunehmenden Beurteilung, ob die Quote des Zahlungsplans der Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners entspricht, ist davon auszugehen, dass dem Schuldner das Existenzminimum zu verbleiben hat. Den Schuldner trifft die Verpflichtung, ihm ab Fälligkeit der ersten Monatsrate des Zahlungsplans zukommendes Einkommen beziehungsweise Vermögen, welches das Existenzminimum übersteigt, für i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.2001

RS OGH 2008/4/28 8Ob250/00y, 8Ob45/08p

Norm: KO §103KO §197KO §198
Rechtssatz: Eine in einen falschen Akt eingeordnete Forderungsanmeldung gilt als rechtzeitig angemeldet und ist, wenn auf sie beim Zahlungsplan nicht Bedacht genommen wurde, analog § 198 KO zu berücksichtigen. Eine in einen falschen Akt eingeordnete Forderungsanmeldung gilt als rechtzeitig angemeldet und ist, wenn auf sie beim Zahlungsplan nicht Bedacht genommen wurde, analog Paragraph 198, KO zu berücksicht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.2001

RS OGH 2011/4/13 8Ob290/00f, 3Ob232/00i, 8Ob69/03k, 8Ob117/06y, 3Ob51/11p

Norm: KO §197KO idF der Insolvenzrechts-Novelle 2002 §197 Abs2KO idF der Insolvenzrechts-Novelle 2002 §197 Abs3
Rechtssatz: Das Konkursgericht ist nicht zuständig, darüber abzusprechen, ob und inwiefern eine im Sinne des § 197 KO verspätet angemeldete Konkursforderung bei Erfüllung eines bestätigten Zahlungsplans im Hinblick auf die Einkommenslage und Vermögenslage des Schuldners zu berücksichtigen ist. Das Konkursgericht ist nicht zus... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.2001

RS OGH 1996/6/21 28R63/96g

Norm: KO §197
Rechtssatz: Das Konkursgericht ist nicht zuständig, darüber abzusprechen, ob und inwiefern eine angemeldete Konkursforderung bei Erfüllung eines bestätigten Zahlungsplanes zu berücksichtigen ist (vgl § 53 Abs 4 AO bzw. § 156 Abs 4 KO). Das Konkursgericht ist nicht zuständig, darüber abzusprechen, ob und inwiefern eine angemeldete Konkursforderung bei Erfüllung eines bestätigten Zahlungsplanes zu berücksichtigen ist vergle... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.06.1996

Entscheidungen 1-8 von 8

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