Entscheidungen zu § 183 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 2001/11/29 8Ob279/01i

Norm: KO §156aKO §183 Abs1 Z3
Rechtssatz: Einer Haftungserklärung im Sinne des § 156a KO kann zwar beim Zahlungsplan als Sonderform des Zwangsausgleichs besondere Bedeutung zukommen, nicht aber beim Abschöpfungsverfahren, zumal dort eine solche Haftung als Bürge und Zahler konstruktionsgemäß erst nach Ende der Abschöpfungsfrist und somit nur als Ausfallshaftung zum Tragen kommen kann. Will ein allenfalls zahlungsbereiter Dritter die Abweisung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.11.2001

RS OGH 2001/5/28 8Ob117/01s, 8Ob77/03m

Norm: KO §183 Abs1 Z2KO §194 Abs1KO §195 Z1
Rechtssatz: Der Antrag auf Annahme des Zahlungsplans ist unzulässig, wenn entgegen § 194 Abs 1 KO nicht eine der Einkommenslage des Schuldners in den folgenden 5 Jahren entsprechende Quote angeboten wird. Entscheidungstexte 8 Ob 117/01s Entscheidungstext OGH 28.05.2001 8 Ob 117/01s 8 Ob 77/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.2001

RS OGH 2001/4/12 8Ob56/01w, 8Ob279/01i

Norm: KO §183 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Haftungserklärung eines Dritten für den Fall, dass die Mindestquote von 10 % im Abschöpfungsverfahren nicht erreicht wird, kann bei Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Restschuldbefreiung mangelndes Einkommen des Schuldners nicht ersetzen. Entscheidungstexte 8 Ob 56/01w Entscheidungstext OGH 12.04.2001 8 Ob 56/01w ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.04.2001

RS OGH 1998/10/15 8Ob127/98d, 8Ob342/98x, 8Ob347/99h, 8Ob56/01w, 8Ob81/02y, 8Ob36/04h, 8Ob115/03z

Norm: KO §175 Abs2KO §183 Abs1KO §193 Abs1KO §193 Abs2KO §194KO §200KO §200 Abs2KO §201KO §201 Abs1
Rechtssatz: 1. Der Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens und die Bescheinigung, daß die Erteilung der Restschuldbefreiung zu erwarten sei, zählt zu den bei Entscheidung über die Einleitung des Schuldenregulierungsverfahrens von amtswegen zu prüfenden Inhaltserfordernissen eines Antrages gemäß § 183 Abs 1 KO. In dem nach Scheitern des Z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1998

RS OGH 1997/5/23 8Ob121/97w, 8Ob243/97m, 8Ob127/98d, 8Ob342/98x, 8Ob347/99h, 8Ob147/00a, 8Ob56/01w,

Norm: KO §175 Abs2KO §183 Abs1KO §183 Abs1 Z3KO §200 Abs2KO §201 Abs1KO §201 Abs2
Rechtssatz: Für die Einleitung eines Privatkonkurses wird unter anderem die Bescheinigung der Erwartung, daß der Zahlungsplan erfüllt werde, vorausgesetzt. Dabei wird nur durch eine einigermaßen realistische Erwartung diese Antragsvoraussetzung erfüllt. Bei monatlichen Ausgaben in annähernd doppelter Höhe des Einkommens begründet der Nachweis von einigen erfolgten... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1997

RS OGH 1997/5/23 8Ob121/97w, 8Ob243/97m, 8Ob127/98d, 8Ob342/98x, 8Ob347/99h, 8Ob147/00a, 8Ob56/01w,

Norm: KO §175 Abs2KO §183 Abs1KO §183 Abs1 Z3KO §200 Abs2KO §201 Abs1KO §201 Abs2
Rechtssatz: Für die Einleitung eines Privatkonkurses wird unter anderem die Bescheinigung der Erwartung, daß der Zahlungsplan erfüllt werde, vorausgesetzt. Dabei wird nur durch eine einigermaßen realistische Erwartung diese Antragsvoraussetzung erfüllt. Bei monatlichen Ausgaben in annähernd doppelter Höhe des Einkommens begründet der Nachweis von einigen erfolgten... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1997

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