RS OGH 2001/5/28 8Ob117/01s, 8Ob77/03m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2001
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Norm

KO §183 Abs1 Z2
KO §194 Abs1
KO §195 Z1

Rechtssatz

Der Antrag auf Annahme des Zahlungsplans ist unzulässig, wenn entgegen § 194 Abs 1 KO nicht eine der Einkommenslage des Schuldners in den folgenden 5 Jahren entsprechende Quote angeboten wird.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 117/01s
    Entscheidungstext OGH 28.05.2001 8 Ob 117/01s
  • 8 Ob 77/03m
    Entscheidungstext OGH 18.09.2003 8 Ob 77/03m
    Auch; Beisatz: Hier: Da der Zahlungsplan ohne Überprüfung der Einkommens- und Vermögenslage in den nächsten 5Jahren angenommen und vom Gericht bestätigt wurde, war jedoch eine Wahrnehmung dieses ursprünglichen Mangels des Zahlungsplans nicht mehr möglich. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115316

Dokumentnummer

JJR_20010528_OGH0002_0080OB00117_01S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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