Norm: ABGB §1063 C AO §20a KO §149 ABGB § 1063 heute ABGB § 1063 gültig ab 01.01.1812 AO § 20a gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz: Nimmt der Vorbehaltsver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 CKO §44KO §102KO §149 ABGB § 1063 heute ABGB § 1063 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Anmeldung einer Konkursforderung im Konkurs des Vorbehaltskäufers stellt keinen Verzicht auf die Aussonderung dar, und umgekehrt hindert ein Anspruch, der als Aussonderungsanspruch... mehr lesen...
Norm: KO §84 Abs3KO §44KO §149
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des Aussonderungsberechtigten gegen die Ablehnung seines Abhilfeantrages sowie gegen die Aufhebung des Konkurses. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Ra 48/03k. Diese ist nunmehr unter RW0000591 abrufbar. Entscheidungstexte 28 R 13/96 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: KO §48 Abs3KO §149
Rechtssatz:
Kommt einem Gläubiger die Doppelstellung des Absonderungsgläubigers und des Konkursgläubigers zu, so steht ihm beim Zwangsausgleich aus der Verwertung seines Absonderungsrechtes der ungekürzte Forderungsteil zu und zusätzlich die Quote aus dem Rest der gesamten Forderung.
Entscheidungstexte 3 Ob 89/91 Entscheidungstext OGH 18.12.19... mehr lesen...