RS OGH 2001/5/28 8Ob184/00t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2001
beobachten
merken

Norm

ABGB §1063 C
KO §44
KO §102
KO §149

Rechtssatz

Die Anmeldung einer Konkursforderung im Konkurs des Vorbehaltskäufers stellt keinen Verzicht auf die Aussonderung dar, und umgekehrt hindert ein Anspruch, der als Aussonderungsanspruch geltend gemacht wird, nicht gleichzeitig die Kaufpreisforderung eventuell als Konkursforderung anzumelden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115153

Dokumentnummer

JJR_20010528_OGH0002_0080OB00184_00T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten