RS OGH 2010/2/18 8Ob184/00t, 8Ob94/09w

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Veröffentlicht am 28.05.2001
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Rechtssatz

Nimmt der Vorbehaltsverkäufer nach bestätigtem Ausgleich die auf die Kaufpreisrestforderung entfallende Ausgleichsquote entgegen, muss darin kein Verzicht auf Rückabwicklung liegen, wenn ein Geldanspruch auf Ersatzaussonderung geltend gemacht wurde, mit dem wegen Gleichartigkeit aufgerechnet werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115154

Im RIS seit

27.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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