Begründung: Das Berufungsgericht erklärte den Rekurs (gegen seinen Aufhebungsbeschluss samt Zurückverweisung der Rechtssache an das Erstgericht) für zulässig, „da zwar ausreichende Rechtsprechung zu den Kriterien für eine analoge Anwendung von § 24 HVertrG für Vertragshändler vorliegt, jedoch eine weitere Klärung der Frage, ob faktisch gelebte Geschäftsbeziehungen diesbezüglichen Vereinbarungen gleichwertig sind und ob das Fehlen einzelner Elemente durch das stärkere Gewicht ande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der S***** wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 9. 5. 1997, 5 S 480/97s, das Konkursverfahren eröffnet; die Klägerin wurde zur Masseverwalterin bestellt. Der Geschäftsführer der nunmehrigen Gemeinschuldnerin hatte den Konkurseröffnungsantrag am 9. 5. 1997 eingebracht, nachdem die Hausbank des Unternehmens den Geschäftskredit zum 30. 4. 1997 fällig gestellt hatte. Die Beklagte löste mit Schreiben vom 13. 5. 1997 den mit der späte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass eine gefestigte Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Auflösung von Vertragshändlerverträgen aus wichtigem Grund fehle. Im vorliegenden Fall liege auch bei analoger Anwendung des Handelsvertretergesetzes kein wichtiger Grund für die Vertragsauflösung vor. Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist, auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Generalimporteur von Fahrzeugen u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1972 Direkthändler der von der Beklagten importierten Automarke. Diese Marke war in dem von der Klägerin betreuten Gebiet im Jahr 1972 sehr wenig bekannt. Der Markt wurde dort im Wesentlichen von der Klägerin aufgebaut. Der am 3. 12. 1990 zwischen den Parteien abgeschlossene Direkthändler-Vertrag verpflichtete die Klägerin, nur Original-Vertragsware zu führen und diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu kaufen und zu verkau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Generalimporteurin von Neufahrzeugen einer Automarke in Österreich und allein berechtigt, die Marke zu verwenden. Der Vertrieb der Fahrzeuge in Österreich erfolgt über selbständige Händler, mit welchen Händlerverträge abgeschlossen werden. Die Beklagte begann ihre Vertriebstätigkeit in Österreich im Jahre 1992 mit 22 Vertragshändlern, von denen einer der Kläger war. Der zwischen den Streitteilen im Jahr 1992 abgeschlossene Händlervertrag h... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist österreichischer Generalimporteur von Kraftfahrzeugen einer bestimmten Marke. Sie schloß am 1. 1. 1990 mit dem Kläger einen Händlervertrag, der diesen zum Vertrieb von Kraftfahrzeugen dieser Marke berechtigte. In Punkt 8.2. dieses Vertrages ist die Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Händlers als wichtiger Grund vereinbart, der den Importeur zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt. A... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22 Abs2 Z5 HVertrG 1993 § 22 heute HVertrG 1993 § 22 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 HVertrG 1993 § 22 gültig von 01.03.1993 bis 31.07.2010
Rechtssatz:
Im Rahmen des § 2... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22 Abs2 Z5 HVertrG 1993 § 22 heute HVertrG 1993 § 22 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 HVertrG 1993 § 22 gültig von 01.03.1993 bis 31.07.2010
Rechtssatz:
Im Rahmen des § 2... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22 Abs2 HVertrG 1993 § 22 heute HVertrG 1993 § 22 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 HVertrG 1993 § 22 gültig von 01.03.1993 bis 31.07.2010
Rechtssatz: Es besteht keine Veran... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22 Abs2 Z3 HVertrG 1993 § 22 heute HVertrG 1993 § 22 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 HVertrG 1993 § 22 gültig von 01.03.1993 bis 31.07.2010
Rechtssatz: Eine Verletzung sons... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die beklagte Partei schlossen am 10.8.1993 nach Vorgesprächen mit deren für die Zweigstelle Feldkirch zuständigen Direktorin einen Handelsvertretervertrag, nach dessen Inhalt ihm für ein bestimmtes Gebiet die Alleinvertretung übertragen wurde. Vertragsgegenstand war die Vermittlung von Verträgen über Informatikkurse. Die Vertragsparteien konnten den Vertrag zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Es wurde eine monatliche Fixprovision in der ... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22 Abs2 Z3 HVertrG 1993 § 22 heute HVertrG 1993 § 22 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 HVertrG 1993 § 22 gültig von 01.03.1993 bis 31.07.2010
Rechtssatz:
Dieser Auflösungsg... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22 Abs2 Z3 HVertrG 1993 § 22 heute HVertrG 1993 § 22 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 HVertrG 1993 § 22 gültig von 01.03.1993 bis 31.07.2010
Rechtssatz: Eine Verletzung sons... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22 Abs2 Z3 HVertrG 1993 § 22 heute HVertrG 1993 § 22 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 HVertrG 1993 § 22 gültig von 01.03.1993 bis 31.07.2010
Rechtssatz:
Dieser Auflösungsg... mehr lesen...
Norm: HVG §22 HVertrG 1993 §22 Abs2 HVG Art. 1 § 22 gültig von 01.01.1964 bis 31.12.1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 139/1997 HVertrG 1993 § 22 heute HVertrG 1993 § 22 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ... mehr lesen...