1 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 12. Dezember 2014 wurde u.a. ausgeführt, Rechnungen der P GmbH und der T GmbH an die Revisionswerberin in den Jahren 2010 bis 2012 seien als Deckungsrechnungen zu qualifizieren. Die Abgabenbehörde gehe davon aus, dass die Leistungen durch „Schwarzarbeitskräfte“ erbracht worden seien; vom geltend gemachten Aufwand würden „nach gängiger Verwaltungspraxis“ 50% als fiktiver Aufwand für die „Schwarzarbeitskräfte“ anerkannt. Weite... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1 BAO §7 Abs1 EStG 1988 §95 Abs1 EStG 1988 §95 Abs4 BAO § 224 heute BAO § 224 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 7 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §7 Abs1 EStG 1988 §95 Abs1 EStG 1988 §95 Abs4 EStG 1988 § 7 heute EStG 1988 § 7 gültig ab 25.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2020 EStG 1988 § 7 gültig von 30.07.1988 bis 24.07.2020 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs2 lita Z3; EStG 1988 §95 Abs2; EStG 1988 §95 Abs4; EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geände... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §95 Abs2; EStG 1988 §95 Abs2; EStG 1988 §95 Abs4; EStG 1988 §95 Abs5; EStG 1972 § 95 gültig von 13.12.1972 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224; EStG 1988 §95 Abs4; EStG 1988 §95 Abs5; BAO § 224 heute BAO § 224 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 EStG 1988 § 95 heute ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war vor dem Jahr 2001 etwa 10 Jahre lang als Geschäftsführer einer GmbH nichtselbständig beschäftigt. Am 4. März 2001 eröffnete er einen Unternehmensberatungsbetrieb. Ab Juni 2002 war der Beschwerdeführer als Vorstand einer Aktiengesellschaft (großes Unternehmen der Holzindustrie) nichtselbständig beschäftigt; diese Tätigkeit beendete er im Jahr 2004. Ab 1. Oktober 2004 war der Beschwerdeführer wieder auf selbständiger Basis als Unternehmensberater tätig. Seit Spä... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: ABGB §1405; EStG 1988 §19 Abs1; EStG 1988 §95 Abs4;UmgrStG 1991 §12 Abs1; ABGB § 1405 heute ABGB § 1405 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95 Abs4 Z3; EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 95 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95 Abs4 Z3; EStG 1988 §95 Abs7; EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 95 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §38 Abs5; EStG 1988 §95 Abs4; EStG 1988 §95 Abs5; EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 95 gültig von 01.01.2025... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95 Abs4; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 95 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Partei handelt es sich um ein Kreditinstitut. Strittig ist die Vorschreibung von Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit Nullkuponanleihen. Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde jeweils getrennte, einzelne Monate betreffende erstinstanzliche Bescheide über die "Heranziehung" des beschwerdeführenden Kreditinstitutes zur "Haftung für Kapitalertragsteuer". Mit Beschluss vom 29. September 2004, A 2004/0015 bis 0017-1, stell... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde der Beschwerdeführer - in Abwesenheit - für schuldig erkannt, er habe als für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher Geschäftsführer der Z. GmbH vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt, dass Abgaben, die selbst zu berechnen seien, ganz oder teilweise nicht entrichtet worden seien, indem er deren Einbehaltung, Anmeldung und Abfu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95 Abs4;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0066 E 26. April 2006 RS 3 Stammrechtssatz Verzichtet eine Kapitalgesellschaft causa societatis zu Gunsten eines Gesellschafters auf eine ihm gegenüber bestehende Forderung, so liegt im Zeitpunkt des (allenfalls schlüssigen) Verzichts eine verdeckte Ausschüttung vor, für welche Kapital... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bank (Beschwerdeführerin) war im Streitzeitraum kuponauszahlende Stelle (§ 95 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988) für so genannte Nullkuponanleihen (Zero-Bonds). Die beschwerdeführende Bank (Beschwerdeführerin) war im Streitzeitraum kuponauszahlende Stelle (Paragraph 95, Absatz 3, Ziffer 2, EStG 1988) für so genannte Nullkuponanleihen (Zero-Bonds). Anlässlich einer die Jahre 1998 bis 2000 sowie die Monate Jänner und Februar 2001 umfassenden abgabenbehördli... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bank (Beschwerdeführerin) war im Streitzeitraum kuponauszahlende Stelle (§ 95 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988) für so genannte Nullkuponanleihen (Zero-Bonds). Die beschwerdeführende Bank (Beschwerdeführerin) war im Streitzeitraum kuponauszahlende Stelle (Paragraph 95, Absatz 3, Ziffer 2, EStG 1988) für so genannte Nullkuponanleihen (Zero-Bonds). Anlässlich einer die Jahre 1998 bis 2000 sowie die Monate Jänner und Februar 2001 umfassenden abgabenbehördli... mehr lesen...
Bei der Erstbeschwerdeführerin handelt es sich um ein Kreditinstitut. Der Zweitbeschwerdeführer ist der Berufung des Kreditinstitutes betreffend Heranziehung zur Haftung für Kapitalertragsteuer beigetreten. Der vorliegende Beschwerdefall gleicht hinsichtlich der rechtserheblichen Rechtsfrage der Kapitalerstragsteuerpflicht für Depotentnahmen jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2007, 2005/13/0075, auf welches gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG verwiesen wird, zu Gru... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Partei handelt es sich um ein Kreditinstitut. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit Nullkuponanleihen strittig. Dazu wird in der Gegenschrift zur Beschwerde von der belangten Behörde ausgeführt, im angefochtenen Bescheid habe die belangte Behörde die Auffassung vertreten, "dass für die Kapitalertragsteuergutschrift und den Kapitalertragsteuerabzug anlässlich des Erwerbes bzw. der Veräußerung von Nullkuponanle... mehr lesen...
Bei der Erstbeschwerdeführerin handelt es sich um ein Kreditinstitut. Der Zweitbeschwerdeführer ist der Berufung des Kreditinstitutes betreffend Heranziehung zur Haftung für Kapitalertragsteuer beigetreten. Der vorliegende Beschwerdefall gleicht hinsichtlich der rechtserheblichen Rechtsfrage der Kapitalerstragsteuerpflicht für Depotentnahmen jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2007, 2005/13/0075, auf welches gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG verwiesen wird, zu Gru... mehr lesen...
Bei der Erstbeschwerdeführerin handelt es sich um ein Kreditinstitut. Der Zweitbeschwerdeführer ist der Berufung des Kreditinstitutes betreffend Heranziehung zur Haftung für Kapitalertragsteuer beigetreten. Der vorliegende Beschwerdefall gleicht hinsichtlich der rechtserheblichen Rechtsfrage der Kapitalerstragsteuerpflicht für Depotentnahmen jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2007, 2005/13/0075, auf welches gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG verwiesen wird, zu Gru... mehr lesen...
Bei der Erstbeschwerdeführerin handelt es sich um ein Kreditinstitut. Der Zweitbeschwerdeführer ist der Berufung des Kreditinstitutes betreffend Heranziehung zur Haftung für Kapitalertragsteuer beigetreten. Der vorliegende Beschwerdefall gleicht hinsichtlich der rechtserheblichen Rechtsfrage der Kapitalerstragsteuerpflicht für Depotentnahmen jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2007, 2005/13/0075, auf welches gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG verwiesen wird, zu Gru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95 Abs4 Z3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der Prüfungsmaßstab des Verwaltungsgerichtshofes wird durch die im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides geltende Rechtslage gebildet. Wenn der Gesetzgeber zwischen der Erlassung des angefochtenen Bescheides und der Prüfung durch den Verwaltungsgerichtshof das Gesetz rückw... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Partei handelt es sich um ein Kreditinstitut. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit Nullkuponanleihen strittig. Dazu wird in der Gegenschrift zur Beschwerde von der belangten Behörde ausgeführt, im angefochtenen Bescheid habe die belangte Behörde die Auffassung vertreten, "dass für die Kapitalertragsteuergutschrift und den Kapitalertragsteuerabzug anlässlich des Erwerbes bzw. der Veräußerung von Nullkuponanle... mehr lesen...
Bei der Erstbeschwerdeführerin handelt es sich um ein Kreditinstitut. Der Zweitbeschwerdeführer ist der Berufung des Kreditinstitutes betreffend Heranziehung zur Haftung für Kapitalertragsteuer beigetreten. Der vorliegende Beschwerdefall gleicht hinsichtlich der rechtserheblichen Rechtsfrage der Kapitalerstragsteuerpflicht für Depotentnahmen jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2007, 2005/13/0075, auf welches gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG verwiesen wird, zu Gru... mehr lesen...
Bei der Erstbeschwerdeführerin handelt es sich um ein Kreditinstitut. Der Zweitbeschwerdeführer ist der Berufung des Kreditinstitutes betreffend Heranziehung zur Haftung für Kapitalertragsteuer beigetreten. Der vorliegende Beschwerdefall gleicht hinsichtlich der rechtserheblichen Rechtsfrage der Kapitalerstragsteuerpflicht für Depotentnahmen jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2007, 2005/13/0075, auf welches gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG verwiesen wird, zu Gru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95 Abs4 Z3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der Prüfungsmaßstab des Verwaltungsgerichtshofes wird durch die im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides geltende Rechtslage gebildet. Wenn der Gesetzgeber zwischen der Erlassung des angefochtenen Bescheides und der Prüfung durch den Verwaltungsgerichtshof das Gesetz rückw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein;10/07 Verwaltungsgerichtshof;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §240 Abs3; EStG 1988 §19; EStG 1988 §27 Abs2 Z2; EStG 1988 §95 Abs3 Z2; EStG 1988 §95 Abs4 Z3; EStG 1988 §95 Abs6; VwGG §41 Abs1;VwRallg; BAO § 240 heute BAO § 240 gültig ab 01.01.2023 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein;10/07 Verwaltungsgerichtshof;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §240 Abs3; EStG 1988 §19; EStG 1988 §27 Abs2 Z2; EStG 1988 §95 Abs3 Z2; EStG 1988 §95 Abs4 Z3; EStG 1988 §95 Abs6; VwGG §41 Abs1;VwRallg; BAO § 240 heute BAO § 240 gültig ab 01.01.2023 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95 Abs3 Z2;EStG 1988 §95 Abs4 Z3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0068 E 20. Februar 2008 Besprechung in:ÖStZ 11/2008, S 259 - 263;
Rechtssatz: Für das Regime der Kapitalertragsteuer ordnet § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 insofern eine so genannte Surrogatbesteuerung an, als für Zwecke der Einbehaltung der Kapitalertragsteue... mehr lesen...