Entscheidungen zu § 93 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-74 von 74

RS Vwgh 2002/12/19 99/15/0110

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;VwRallg;
Rechtssatz: § 27 Abs. 1 Z. 1 lit. a EStG 1988 zählt Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Sonstige Einkünfte in diesem Sinne sind andere geldwerte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2002

RS Vwgh 2002/12/19 99/15/0110

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;VwRallg;
Rechtssatz: § 27 Abs. 1 Z. 1 lit. a EStG 1988 zählt Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Sonstige Einkünfte in diesem Sinne sind andere geldwerte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/11/26 99/15/0159

Die Beschwerdeführerin teilte dem Finanzamt mit, dass sie kuponauszahlende Stelle hinsichtlich des Index: -Finanzproduktes SMI sei, welches folgende Parameter aufweise: - Forderungswertpapier in CHF - Emittenent: Banque International de Placement, Paris - Zeichnungsfrist bis 14. März 1997 - Rückzahlung am 18. März 1998 - Stückelung: CHF 5.000 nominal - Basiswert: Swiss Market
Index: (SMI) - Rückzahlung erfolgt zu 90% der Wertveränderung des SMI (somit unbegrenzte Gewinnchance bei einer g... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/11/26 99/15/0159

Die Beschwerdeführerin teilte dem Finanzamt mit, dass sie kuponauszahlende Stelle hinsichtlich des Index: -Finanzproduktes SMI sei, welches folgende Parameter aufweise: - Forderungswertpapier in CHF - Emittenent: Banque International de Placement, Paris - Zeichnungsfrist bis 14. März 1997 - Rückzahlung am 18. März 1998 - Stückelung: CHF 5.000 nominal - Basiswert: Swiss Market
Index: (SMI) - Rückzahlung erfolgt zu 90% der Wertveränderung des SMI (somit unbegrenzte Gewinnchance bei einer g... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.2002

RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0159

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z2;EStG 1988 §93 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:SWK Nr. 8/2006, S 316 - S 323;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber sieht im Rahmen der Einkünfte als stiller Gesellschafter (§ 27 Abs. 1 Z 2 und § 93 Abs. 2 Z 2 EStG) ausdrücklich den Fall des Verlustes der Einlage vor. Er trifft in § 27 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 eine Regelung für Gewinnanteil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.2002

RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0159

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z2;EStG 1988 §93 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:SWK Nr. 8/2006, S 316 - S 323;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber sieht im Rahmen der Einkünfte als stiller Gesellschafter (§ 27 Abs. 1 Z 2 und § 93 Abs. 2 Z 2 EStG) ausdrücklich den Fall des Verlustes der Einlage vor. Er trifft in § 27 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 eine Regelung für Gewinnanteil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/28 96/13/0077

Die beschwerdeführende GesmbH, deren Betriebsgegenstand laut Gesellschaftsvertrag unter anderem im Erwerb und in der Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Bestandrechten bestand, verfügte im Streitzeitraum über Liegenschaftsbesitz. Als Alleingesellschafter und einziger Geschäftsführer der Beschwerdeführerin war im Streitzeitraum Rechtsanwalt Dr. F. tätig. Eine für den Zeitraum 1985 bis 1988 durchgeführte Betriebsprüfung führte u.a. zur Feststellung des Prüfers, das... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.11.2001

RS Vwgh 2001/11/28 96/13/0077

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §93 Abs1 Z1 idF 1987/312;EStG 1972 §93 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0043 E 12. September 2001 RS 1 Stammrechtssatz Kapitalerträge in Form verdeckter Gewinnausschüttungen im Sinne des § 8 Abs 1 KStG 1966 setzen voraus, dass es sich um außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegene Zuwendungen einer Körp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.2001

RS Vwgh 2001/11/28 96/13/0077

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §93 Abs1 Z1 idF 1987/312;EStG 1972 §93 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Zufluss an die Steuerpflichtige (hier GmbH) ist bereits dadurch bewirkt, dass der Rechtsanwalt (hier Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Steuerpflichtigen) Beträge als Rechtsfreund der Steuerpflichtigen in Empfang genommen hat, und durch die Vereinnahmung auf dem And... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.2001

RS Vwgh 2001/11/28 96/13/0077

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §93 Abs1 Z1 idF 1987/312;EStG 1972 §93 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ein die verdeckte Gewinnausschüttung ausschließender Vorteilsausgleich liegt vor, wenn dem Vorteil, den eine Gesellschaft ihrem Gesellschafter einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Gesellschafter der Gesellschaft gewährt. Voraussetzung für einen steuerlich anzuerkennenden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2000/6/20 98/15/0169

Die Beschwerdeführerin ist ein GmbH. Gesellschafter sind Dr. Z (25%) - dieser ist auch Geschäftsführer - und dessen Ehefrau AZ (75%). Anlässlich einer Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin mit Kaufvertrag vom 9. September 1994 eine Penthousewohnung mit Gesamtnutzfläche von 410 m2 (davon Wohnnutzfläche 134 m2 und Terrasse 243 m2) um den Kaufpreis von 4,082.404 S (zuzüglich Nebenkosten von 232.512 S) erworben habe. Diese Wohnung habe Dr.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.06.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/6/20 98/15/0169

Die Beschwerdeführerin ist ein GmbH. Gesellschafter sind Dr. Z (25%) - dieser ist auch Geschäftsführer - und dessen Ehefrau AZ (75%). Anlässlich einer Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin mit Kaufvertrag vom 9. September 1994 eine Penthousewohnung mit Gesamtnutzfläche von 410 m2 (davon Wohnnutzfläche 134 m2 und Terrasse 243 m2) um den Kaufpreis von 4,082.404 S (zuzüglich Nebenkosten von 232.512 S) erworben habe. Diese Wohnung habe Dr.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.06.2000

RS Vwgh 2000/6/20 98/15/0169

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §7 Abs2;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/15/0170 Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Die Überlassung der Nutzung der Wohnung einer GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer kann bei d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.2000

RS Vwgh 2000/6/20 98/15/0169

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §7 Abs2;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/15/0170 Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Die Überlassung der Nutzung der Wohnung einer GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer kann bei d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.2000

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