Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §93 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0086 E 17. Dezember 2003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Auch eine unverzinsliche Verrechnungs... mehr lesen...
Aus dem Bericht vom 7. Mai 1986 über die bei der Beschwerdeführerin durchgeführte Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 147 BAO ergibt sich (Tz 7, 8, 10 und 14), das Finanzamt habe durch eine Kontrollmitteilung der deutschen Finanzverwaltung Kenntnis davon erlangt, daß die Beschwerdeführerin, eine im Jahr 1970 gegründete GmbH mit Sitz in Wien, im Zeitraum von 1974 bis 1984 Provisionen von der R-KG (Deutschland) erhalten habe, und zwar für die Vermittlung von Warengeschäften in das damalig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;EStG 1972 §93 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0250
Rechtssatz: Wendet eine Kapitalgesellschaft ihrer Schwestergesellschaft einen Vermögensvorteil zu und liegt die wirtschaftliche Veranlassung hiefür nicht in Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellsch... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 15. Juli 1986 errichteten der Beschwerdeführer und Ing. X unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art. III StruktVG die "H-Baugesellschaft mbH", und zwar unter anderem durch Einbringung eines Teilbetriebes der "Bauunternehmung A Bauwarenhandel - Silobau - Betonwarenerzeuger" als Sacheinlage. Der Beschwerdeführer übernahm vom Stammkapital (S 1,000.000,--) eine Stammeinlage von S 200.000,--. Mit Notariatsakt vom 28. Jänner 1988 übertrug der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §2;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §30;EStG 1972 §31;EStG 1972 §93 Abs1;EStG 1988 §120;EStG 1988 §2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31 Abs7;EStG 1988 §31;EStG 1988 §6 Z14;EStG 1988 §93 Abs1;StruktVG 1969 §8 Abs5;UmgrStG 1991 §8 Abs5;
Rechtssatz: Entsprechend dem Grundsatz, daß eine unter F... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, deren Zweck laut Satzung "die Festigung der Marktstellung der durch den Mitgliederkreis repäsentierten Gruppe von Elektrohandwerkern und Elektro-, Radio- und Fernsehfachhändlern durch organisierte wirtschaftliche und finanzielle Gruppenbildung und Zusammenarbeit mit Wirtschaftstreibenden anderer Geschäftszweige und deren organisierten Gruppen" ist, brachte mit Wirkung ab 1. Jänner 1982 unter Anwendung des Strukturverbesserungsgesetzes in die U Warenhandelsgesel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0018 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0080 E 10. Dezember 1985 VwSlg 6056 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Auch von verdeckten Gewinnausschüttungen ist Kapitalertragsteuer einzubehalten. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine gemeinnützige Wohnbau- und Siedlungsgesellschaft mbH, schüttete in den Jahren 1982 bis 1986 an ihre mit 94 vH beteiligte Hauptgesellschafterin offen Gewinne aus und gewährte ihr im Jahr 1985 ein Darlehen in Höhe von S 10,000.000,-- zu einem 1 vH über dem Eckzinssatz liegenden Zinssatz. Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - die Ansicht vertreten, daß die günstige Darlehens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;WGG 1979 §10 Abs1;
Rechtssatz: Ausf zur Qualifikation der Darlehensgewährung als verdeckte Gewinnausschüttung, wobei die Darlehensgewährung durch eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft (GmbH) an die Hauptgesellschafterin (ebenfalls eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft) erfo... mehr lesen...
Im Jahre 1982 verzichtete der Mehrheitsgesellschafter der beschwerdeführenden GmbH, S.F., auf eine Forderung gegenüber der Gesellschaft in Höhe von S 692.872,--. Im Jahre 1983 wurde der Forderungsverzicht in Höhe des Teilbetrages von S 538.518,-- widerrufen. Eine im Unternehmen der Beschwerdeführerin durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (BP) erblickte zwar in der durch den Forderungsverzicht im Jahre 1982 bewirkten Vermögensvermehrung keinen Sanierungsgewinn, ließ sie aber bei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §93 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0253
Rechtssatz: Die Übernahme der Zahlung von Forderungen, auf die ein Gesellschafter bereits verzichtet hat, führt bei der Gesellschaft zu einem Aufwand und wirkt damit gewinnmindernd bzw verlusterhöhend. Eine solche v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §93 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 67;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen stellen bei einer GmbH sonstige Bezüge aus Anteilen an solchen Ges iSd § 93 Abs 1 Z 1 EStG dar, sodaß von ihnen KESt einzubehalten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140131.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §166;EStG 1972 §27;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 67;
Rechtssatz: Da der AbgPfl keinen verpachteten gastgewerblichen Betrieb namhaft machen konnte, der mit seinem unmittelbar vergleichbar wäre, durften aus mittelbar vergleichbaren Betrieben Anhaltspunkte ... mehr lesen...