Entscheidungen zu § 7 EStG 1988

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2011/1/18 4Ob213/10t

Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Amtes der Oö Landesregierung vom 8. 10. 2008, GZ Verk-960018/2-2008-See-Le, wurden Grundstücksteile aus dem Eigentum des Antragstellers für die Errichtung von Gewässerschutzanlagen im Zuge der Generalerneuerung der A 8 Innkreisautobahn im Wege der Enteignung beansprucht. Es handelt sich dabei um Teile der EZ ***** Grundbuch M*****, und zwar 730 m² aus dem Grundstück Nr 73/2 und 69 m² aus dem Grundstück Nr 49. Dafür wurden dem Antragsteller als... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.01.2011

TE OGH 2005/10/19 7Ob138/05b

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Entscheidung | OGH | 19.10.2005

RS OGH 2005/10/19 7Ob138/05b, 4Ob213/10t, 1Ob138/13w, 8Ob84/13f, 6Ob203/15v, 8Ob113/15y

Norm: EisbEG §4 Abs1 AGrEStG §7 Z3
Rechtssatz: Zu den Wiederbeschaffungskosten gehören nach der Judikatur die Kosten für die Einverleibung und die Vertragserrichtung. Es fallen also 3,5 % Grunderwerbssteuer (§ 7 Z 3 GrEStG) und 1 % Eintragungsgebühr (TP 9b Z 1 GGG) an. Da es in letzter Zeit zur Sicherung des Leistungsaustausches immer notwendiger ist, einen Treuhänder bei der Abwicklung von Liegenschaftskäufen einzuschalten, ist von Vertragserr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.2005

TE OGH 1997/7/9 3Ob194/97v

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Entscheidung | OGH | 09.07.1997

RS OGH 1997/7/9 3Ob194/97v

Norm: ABGB §94ABGB §140 BbEStG §7dEStG §7
Rechtssatz: Die lineare AfA ist als die Unterhaltsbemessungsgrundlage erhöhend dem steuerlichen Gewinn dazuzuzählen, es sei denn ihr stünden reale Ausgaben gegenüber, die zu einer Verringerung der für den Lebensbedarf verfügbaren Mittel führen. Solche Ausgaben zu behaupten und zu beweisen ist Sache des Unterhaltsschuldners. Entscheidungstexte 3 Ob 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1997

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