Mit Erkenntnis vom 4. Juni 2003, 99/13/0178 (im Folgenden: Vorerkenntnis), hob der Verwaltungsgerichtshof eine an den Beschwerdeführer ergangene Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 6. Juli 1999, Zl. RV/303-16/17/99 (Vorbescheid), wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf. Dazu wurde im Vorerkenntnis ausgeführt, nach der Sachverhaltsdarstellung des (damals) angefochtenen Bescheides sei strittig, ob das Finanzamt die Abf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kündigte aus Anlass einer Personalreduktionsmaßnahme Dienstnehmer. Im Rahmen eines Sozialplanes gewährte sie diesen diverse Zuwendungen. Dazu gehörten u.a. Zahlungen für die "Weiter- und Selbstversicherung nach dem ASVG" und "vorgezogene Jubiläumsgelder". Die Beiträge für die Weiter- und Selbstversicherung leistete die Beschwerdeführerin den gekündigten Dienstnehmern für den Zeitraum vom Ende des Dienstverhältnisses bis zum Pensionsantritt im Rahmen der gesetzli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs3; EStG 1988 §67 Abs6; KommStG 1993 §5 Abs2 lita; KommStG 1993 §5 Abs2 litb; EStG 1988 § 67 heute EStG 1988 § 67 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 67 gültig von 10.10.2024... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemein;E1E;E6J;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;59/04 EU - EWR;
Norm: 11997E039 EG Art39 Abs2;61993CJ0415 Bosman VORAB;EG-Abk Schweiz 2002; EStG 1988 §124b Z53 idF 2002/I/054; EStG 1988 §25 Abs1 Z2 litb idF 1996/201; EStG 1988 §67 Abs3 idF 2002/I/100;EURallg; EStG 1988 § 124b heute EStG 1988 § 124b gültig ab 19.02... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: EG-Abk Schweiz 2002;EStG 1988 §67 Abs3 idF 2002/I/100;
Rechtssatz: Die Änderung des § 67 Abs 3 EStG durch das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, BGBl I 100/2002, ist erst mit 11. Juli 2002, dem Tag nach der Veröffentlichung im BGBl, in Kraft getreten (vgl Hofstätter/Reichel, § 67 Abs 3 bis 5 EStG, Tz 14.3). Für den in Österreich ansässigen Besc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war seit 1964 Kommanditistin der G. KG und vom 1. Mai 1972 bis 28. Februar 1979 bei dieser G. KG angestellt. Anschließend war sie bei der als Komplementärin in die G. KG eingetretenen G. GmbH als nicht wesentlich beteiligte Geschäftsführerin angestellt. Aus Anlass der Beendigung ihres Dienstverhältnisses mit der G. GmbH mit Ablauf des 30. Juni 1997 erhielt sie von dieser eine Abfertigung in Höhe von 2,650.000 S. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs3;
Rechtssatz: Die Abfertigung ist nur insoweit nach § 67 Abs. 3 EStG 1988 zu versteuern, als sie sich dem Grunde und der Höhe nach aus den in dieser Bestimmung genannten lohngestalteten Vorschriften ergibt (vgl. auch Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Band III C, Rz 2 zu § 67 Abs. 3 bis 5). European Case Law Identif... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Richter (Hofrat des Obersten Gerichtshofes) in Ruhe. Seine Pensionierung erfolgte mit 31. Dezember 2000. Mit Schriftsatz vom 6. April 2001 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO. In diesem führte er aus, die ihm zum 31. Dezember 2000 ausbezahlte Jubiläumszuwendung gemäß § 20c Gehaltsgesetz 1956 (GehG) sei mit dem "laufenden Steuersatz" und nicht mit dem festen Steuersatz nach § 67 Abs. 3 EStG 1988 versteuert worden. Er beantrage, die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs3;EStG 1988 §67 Abs6;
Rechtssatz: Beim Wechsel eines öffentlich-rechtlichen Bediensteten vom Dienststand in den Ruhestand wird das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis nach den dienstrechtlichen Vorschriften nicht beendet und schon deshalb ist ein wesentliches Tatbestandsmerkmal für die Anwendung der Bestimmungen des § 67 Abs. 3 und 6 EStG 1988... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0087 E 27. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Wie sich aus dem Wortlaut der Bestimmung des § 67 Abs 3 EStG ergibt, ist die Aufzählung der Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abfertigung taxativ (Hofstätter/Reichel, § 67 Abs. 3-5 EStG 1988, Tz 2). European Ca... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des beschwerdeführenden Institutes gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie Säumniszuschläge für den Zeitraum 1. Jänner 1989 bis 31. Dezember 1993 abgewiesen. Nach der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides sei die Frage zu entscheiden gewesen, ob das Finanzamt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Das Wesen einer Dienst- und Besoldungsordnung besteht darin, die dienst- und besoldungsrechtlichen Belange einer Mehrheit von Arbeitnehmern abstrakt und losgelöst von der Person des einzelnen Arbeitnehmers zu regeln. Ein von dem für die Arbeitnehmer geltenden Kollektivvertrag abweichender Einz... mehr lesen...
Die Rechtsvorgänger der erst- und der zweitbeschwerdeführenden Parteien und die Drittbeschwerdeführerin (im Folgenden als die Beschwerdeführer bezeichnet) sind Geschwister. Mit Gesellschaftsvertrag vom 17. Dezember 1976 errichteten sie die R GmbH, an deren Stammkapital sie zu jeweils einem Drittel beteiligt waren. Die R GmbH war Komplementärin und Geschäftsführerin der R GmbH & Co KG. Im angeführten Gesellschaftsvertrag wurden die drei Beschwerdeführer zu Geschäftsführern bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z2;EStG 1988 §67 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/14/0176
2000/14/0177
Rechtssatz: Entschädigungen sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E 22. Jänner 1992, 91/13/... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde den erstinstanzlichen Bescheid vom 15. März 2001, mit dem die Beschwerdeführerin nach einer Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1998 bis 2000 zur Haftung für Lohnsteuer für das Jahr 1998 in Höhe von 176.000 S herangezogen und eine Nachzahlung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 1998 bis 2000 in Höhe von insgesamt 52.651 S festgesetzt wor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4;EStG 1988 §67 Abs3;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Erkenntnisse vom 31. Mai 1972, 10/70, und vom 10. Juni 1975, 2225/74, betrafen Betriebsübergaben zwischen nahen Angehörigen, bei denen die steuerliche Anerkennung der Abfertigungszahlungen an den Betriebsübe... mehr lesen...
Der Gesellschaftsvertrag betreffend die beschwerdeführende GmbH wurde am 27. September 1996 geschlossen. FH hält einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 90% des Stammkapitals der beschwerdeführenden GmbH und war von deren Gründung bis 30. August 1999 deren Geschäftsführer. Die Bezüge des FH betrugen gerundet: 1996: 440.000 S, 1997: 740.000 S, 1998: 750.000 S, 1999: 664.000 S RH, der an der beschwerdeführenden GmbH nicht beteiligt ist, ist seit August 1999 ihr Geschäftsführer. FH war ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §67 Abs3;EStG 1988 §67 Abs6;FamLAG 1967 §41 Abs4 litb;
Rechtssatz: Das Anfallen einer Abfertigung hat die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (iSd Arbeitsrechts) zur Voraussetzung. Die Bezeichnung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag schließt nicht aus, dass... mehr lesen...
Im Zug einer Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, die Beschwerdeführerin habe an die Erben des im Jahr 1992 verstorbenen Geschäftsführers Dipl.-Ing. HR entsprechend den Bestimmungen des Dienstvertrages ein Jahresgehalt als Abfertigung gezahlt und diese mit dem festen Steuersatz gemäß § 67 Abs 3 EStG 1988 versteuert. Im Dienstvertrag werde ua bestimmt, "wenn Sie (Dipl.-Ing. HR) als Geschäftsführer aktiv oder in Pension ableben, erhalten Ihre allfällige Witwe bzw unterhaltsberecht... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die dem ehemaligen Dienstnehmer Stefan E. anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses ausgezahlte Abfertigung in Höhe von S 1,653.822,-- (dies entsprach dem neunfachen Monatsbezug) zur Gänze als gesetzliche Abfertigung mit 6 % versteuert worden sei. Da Stefan E. nur 14 Jahre bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen sei, sei jedoch (nach dem Angestelltengesetz) nu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Sparkasse. Im Zuge einer den Zeitraum 1993 bis 1996 umfassenden Lohnsteuerprüfung traf das Finanzamt die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin Jubiläumsgaben gemäß § 66 Abs. 2 zweiter Satz des Sparkassen-Kollektivvertrages als Bezüge iSd § 67 Abs. 6 EStG angesehen und damit begünstigt versteuert hat. Das Finanzamt zog die Beschwerdeführerin zur Haftung für Lohnsteuern heran, weil es die Ansicht vertrat, die Voraussetzungen des § 67 Abs. 6 EStG 1988 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §66 Abs1;EStG 1988 §66 Abs2;EStG 1988 §67 Abs3;
Rechtssatz: Eine Zahlung, auf die in gleicher Höhe bei Beendigung des Dienstverhältnisses wie bei Fortbestehen des Dienstverhältnisses ein Anspruch besteht, stellt weder eine Abfertigung noch eine Erhöhung der Abfertigung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...
Dr. G - er ist nach Einbringung der Beschwerde verstorben - war vom 1. Jänner 1975 bis 7. Mai 1997 als Vorstandsmitglied einer AG tätig. Er bezog ein Bruttomonatsgehalt von S 186.422,--, das 15 mal jährlich ausbezahlt wurde. Anlässlich seines Ausscheidens aus der AG erhielt er im Dezember 1997 eine Abfertigung in Höhe von S 2,799.480,--. Die Arbeitgeberin berechnete die Lohnsteuer für S 563.428,-- mit dem festen Satz von 6 % und für den Restbetrag von S 2,236.052,-- nach dem Lohnsteue... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs3;
Rechtssatz: Wie sich aus dem Wortlaut der Bestimmung des § 67 Abs 3 EStG ergibt, ist die Aufzählung der Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abfertigung taxativ (Hofstätter/Reichel, § 67 Abs. 3-5 EStG 1988, Tz 2). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000140087.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AktG 1965 §70;AngG §23 Abs1;EStG 1988 §67 Abs3;
Rechtssatz: Das AngG findet auf Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft keine Anwendung, weil diese nicht als Arbeitnehmer iSd Arbeitsrechtes zu qualifizieren sind (Hinweis E 21.12.1993, 93/08/0239). Somit wurde die Abfertigung im gegenständlichen Fall nicht auf Grund ... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, erhielt der Beschwerdeführer im Zuge der einvernehmlichen Auflösung seines Dienstverhältnisses von seinem Dienstgeber eine Abfertigung ausbezahlt, die sich aus einer gesetzlichen und einer zusätzlichen Abfertigung auf Grund einer Betriebsvereinbarung zusammensetzte. Zufolge unterschiedlicher Versteuerung des auf der Betriebsvereinbarung beruhenden Abfertigungsteils von ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs3;EStG 1988 §67 Abs3;
Rechtssatz: Der VwGH findet keinen Anlass, von der im Erkenntnis vom 28.11.1978, 2005/76, VwSlg 5325 F/1978, zu § 67 Abs 3 EStG 1972 ausgesprochenen Auffassung, wonach dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden könne, in dieser Gesetzesstelle eine auf Grund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigung abgeschlossene Betriebs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg und bezog aufgrund dieser Funktion Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988. Anläßlich der Beendigung dieser Tätigkeit im Jahr 1992 wurde ihm zusätzlich eine einmalige Zuwendung gemäß § 11 Abs. 2 des Salzburger Stadtrechtes 1966 in Höhe von 234.292,80 S ausbezahlt. Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung beantragte er, diese Zuwendung mit dem begünstigten Steuersatz nach § 37 iVm § 32 Z. 1 EStG 1988 für Entschädigungen zu ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §67 Abs3;EStG 1988 §67 Abs6;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 67 Abs 3 und des § 67 Abs 6 EStG 1988 findet nur auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996150244.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Frage strittig, ob dem Beschwerdeführer, einem seit 1. Jänner 1993 im Ruhestand befindlichen Beamten, wie dieser meint, der Verkehrsabsetzbetrag (S 4.000,-- jährlich) und der Arbeitnehmerabsetzbetrag (S 1.500,-- jährlich) sowie das Werbungskostenpauschale (S 1.800,-- jährlich) oder, wie die belangte Behörde meint, der Pensionistena... mehr lesen...