Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0608 E 31. August 2000 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 Rz... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0608 E 31. August 2000 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 Rz... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber schließt bei der Abgabenfestsetzung die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage nicht allgemein aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001160434.X03 Im RIS seit 17.06.2004 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Die Grunderwerbsteuer weist nicht den Charakter einer Umsatzsteuer auf (Hinweis E 31. August 2000, 2000/16/0608). Mangels Charakter als Umsatzsteuer spielt die Frage keine Rolle, ob im Falle der Einhebung der Grunderwerbsteuer von der Umsatzsteuer, die den Grundstückskaufpreis betrifft, ein Vorsteuerabzug möglich ist. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Bildhauer und akademischer Maler. Die Einkünfte aus seiner künstlerischen Tätigkeit ermittelt er nach § 4 Abs 3 EStG. Der Beschwerdeführer und seine Gattin kauften im Jahr 1974 ein bebautes Grundstück. Im Jahr 1976 wurde ein betrieblich genutzter Gebäudeteil "adaptiert", was zu einer Aktivierung von Herstellungskosten in Höhe von 295.183 S führte. In späteren Jahren kam es zu einem - zum Teil fremdfinanzierten - Um- und Zubau. Nach dem Vorbringe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Das Führen der Anlagekartei ist kein materielles Erfordernis für die Inanspruchnahme der AfA. Der Steuerpflichtige kann die Berechtigung zur Vornahme der AfA auch anders nachweisen. Gegebenenfalls hat die Behörde die AfA zu schätzen, wenn sich nicht eine Globalschätzung des Betriebsergebnisses als notwendig erweist (Hinweis ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein im April 1940 geborener deutscher Staatsangehöriger mit Familienwohnsitz in Erlangen, schloss am 25. Mai 1992 mit einer Kärntner Handelsgesellschaft einen Anstellungsvertrag ab, auf Grund dessen er ab dem 1. Jänner 1993 mit der Funktion des Geschäftsführers einer Tochtergesellschaft seines Vertragspartners betraut wurde. Nach dem Inhalt des Anstellungsvertrages wurde dieser auf unbefristete Zeit unter Einräumung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Qua... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4;
Rechtssatz: Berufstätigkeit des Ehepartners am Ort des Familienwohnsitzes hat der Verwaltungsgerichtshof mehrfach als Grund für die Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung unter der Bedingung bejaht, dass der Ehepartner des Steuerpflichtigen aus seiner Berufstätigkeit nachhaltig Eink... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte im Streitzeitraum als Einzelunternehmerin ein Transportunternehmen, für das sie den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte. Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid wurde im Jahr 1988 die H. GmbH gegründet, deren Unternehmensgegenstand das Speditionsgewerbe sowie die Güterbeförderung und die Beteiligung an gleichartigen Unternehmen bildeten. An dieser GmbH sei neben dem Geschäftsführer W.H. die Beschwerdeführerin über W.H. als Treuhände... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Wie sich einer in den vorgelegten Verwaltungsakten befindlichen Niederschrift über die - durch eine anonyme Anzeige ausgelöste - Vernehmung des Beschwerdeführers als Verdächtigen durch das Finanzamt als Finanzstrafbehörde I. Instanz entnehmen lässt, beschäftigt sich der Beschwerdeführer darüber hinaus als Prokurist einer GmbH und als Obmann eines Vereines auch mit der Entwicklung und dem Bau von Katamara... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides kann im Zusammenhalt mit den weiteren Beschwerdebeilagen, nämlich einem Grundriss der Wohnung des Beschwerdeführers und einem Lichtbild des von ihm zu Arbeitszwecken genutzten Raumes seiner Wohnung, Folgendes entnommen werden: Der Beschwerdeführer ist Architekt und übt seinen Beruf in einem Raum seiner ansonsten zu Wohnzwecken benützten Mietwohnung aus. Diese Wohnung hat ein Flächenausm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;EStG 1988 §4;
Rechtssatz: Nach der zur Rechtslage vor dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl 1996/201, ergangenen ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes durften Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer nur dan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §4;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind bei der Entscheidung über die Frage, ob ein Unternehmer verschiedene Tätigkeiten in mehreren Betrieben oder im Rahmen eines einheitlichen Betriebes entfaltet, objektive Grundsätze heranzuziehen, wobei ein einheitlicher Betrieb dann vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4;
Rechtssatz: Bei im häuslichen Wohnungsverband gelegenen Räumen kann eine Abgrenzung zwischen privater und betrieblicher/beruflicher Veranlassung nur einheitlich für jeden Raum getroffen werden, weil bei einem gemischt genutzten einheitlichen Raum im Wohnungsverband eine zuverlässige Abgr... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0930100032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs6;EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;EStG 1988 §4;EURallg;UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Unterteilung eines - in seiner Gesamtheit gesehen - unstrittig gemischt genutzten Raumes durc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit 1985 als Einzelunternehmer eine Handelsagentur. Ende 1989 bzw Anfang 1990 verlegte er seinen Wohnsitz in ein zur Hälfte ihm, zur Hälfte seiner Ehefrau gehörendes Wohnhaus in W und den Standort seines Gewerbebetriebes in Räumlichkeiten im Parterre dieses Wohnhauses. Seit Mitte 1989 tätigte der Beschwerdeführer Investitionen im Ausmaß von insgesamt 927.827,73 S in das Parterre des Wohnhauses (Austausch von Fenstern und Türen, Erneuerung von Strom-, Heiz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;
Rechtssatz: Mieterinvestitionen stehen insbesondere dann im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters, wenn er sie bis zum Ablauf der Mietzeit entfernen darf oder wenn er bei Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Restwertes der Einbauten hat (siehe zur vergleichbaren deutschen Rechtslage Schmidt, EStG22, § ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bau- und Siedlungsgenossenschaft, die S. GmbH und die W. GmbH waren zu je einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1939, Grundbuch A. Mit einem Realteilungsvertrag vom 7. Oktober 2002 vereinbarten die Miteigentümer so eine Realteilung vorzunehmen, dass jeder Miteigentümer ein Grundstück in das Alleineigentum erhielt. Die S GmbH erhielt danach das Grundstück 1003/8 im Ausmaß von 8055 m2, die W GmbH das Grundstück 1003/11 im Ausmaß von 9651 m2 und die Besch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 16. Dezember 1965, 501/64, VwSlg 3379 F/1965, zu §§ 10 und 11 GrEStG 1955 ausgesprochen, dass beim Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer nicht vom Wert des Grundstücks, also vom Einheitswert, sondern vom Wert der Gegenleist... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind die Erben nach Katharina F. Diese hatte in den Einkommenssteuererklärungen 1989 bis 1991 u.a. positive Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einer (echten) stillen Beteiligung am Betrieb der F-KG erklärt. Die Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgte zunächst erklärungsgemäß. Im Zuge einer Betriebsprüfung bei der F-KG wurde der stillen Gesellschaft (ab dem Jahre 1987) die steuerliche Anerkennung versagt (Versagung des Betriebsausgabenabzuges für die der stillen Ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb bis Ende 1997 ein Zivilingenieursbüro. Am 30. Dezember 1997 schloss er mit seinem Sohn einen Vertrag ab, wonach er diesem das Büro übergab. Im Vertrag wird unter Punkt II festgehalten, dass die Übergabe insbesondere die beweglichen Anlagegüter (lt. Anlageliste) umfasse, weiters würden die Dienstverhältnisse der Dienstnehmer mit allen erworbenen Ansprüchen (wie sie sich aus der Dauer der Dienstverhältnisse ergeben) sowie die Wertpapiere zur Deckung des steu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;
Rechtssatz: Das materielle Steuerrecht kennt einen Grundsatz, wonach die bei einer Person gewinnmindernd angesetzten Beträge stets bei einer anderen Person einkünfteerhöhend zu erfassen sind, nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2000140147.X01 Im RIS seit 15.10.2003 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0110 E 24. November 1993 RS 1 Stammrechtssatz Der Wechsel der Gewinnermittlung wird nur zu BEGINN eines Kalenderjahres für zulässig erachtet (Hinweis E 20.9.1983, 82/14/0247). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2001140039.X01 ... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der beschwerdeführenden Genossenschaft durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertraten die Prüfer unter anderem die Ansicht, dass die Aufwendungen anlässlich der (erstmalig im Jahr 1992) erfolgten Bildung von Rückstellungen für Jubiläums- (rund S 700.000,--) und Urlaubsgelder (rund S 2,8 Mio) unter Berücksichtigung des bei der steuerlichen Gewinnermittlung zu beachtenden so genannten Nachholverbotes, welches sich aus dem Prinzip der Periodenrichtigkeit der Ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 23. Jänner 1974, 1138/72, VwSlg 4635 F/1974, in einem Fall, in welchem das Urlaubsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni des folgenden Jahres dauerte (Bilanzstichtag war der 31. 12.), zum Ausdruck gebracht, dass man davon wird ausgehen müssen, dass eine Verpflichtung zur Abgrenz... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 8. Juni 2001 erwarb der Beschwerdeführer von der C. Freizeitanlagen-Betriebs-GmbH zwei aus einer Reihe von an einem Badesee gelegenen Grundstücken um den Kaufpreis von S 600.000,--. Im § 5 der Vertragsurkunde ist die Zufahrt zum Grundstück über ein als Straße genutztes Grundstück näher geregelt. Im selben Vertragspunkt erklärt der Verkäufer sein Einverständnis, dass dem Käufer die Nutzung des unmittelbar angrenzenden Badesees zu Freizeitzwecken auf unbestimmte Zeit... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Steht eine Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren tatsächlichen oder "inneren" Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks, dann ist sie als Gegenleistung iSd Gesetzes anzusehen. Auch Leistungen, die der Erwerber dem Veräußerer erbringt, um aus der zu erwerbenden Sache eine für ihn möglichst vorteilhafte Nutzung zu erzielen, gehöre... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Jede denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber versprochen wird, bildet einen Teil der Bemessungsgrundlage. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...