Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §17;EStG 1972 §4;
Rechtssatz: Der Begriff "Betriebseinnahmen" hat grundsätzlich bei allen Gewinnermittlungsarten denselben Inhalt. Er umfaßt sämtliche Einnahmen, die der betrieblichen Sphäre zuzurechnen sind. Dazu gehört auch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, gleichgültig, ob sie vom Steuerpflichtigen als Betriebsausgabe an das Finanzamt abzuführe... mehr lesen...