Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28;GewStG §7 Z8;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/13/0238 E 9. Juli 1997
Rechtssatz: Die Frage der Hinzurechnungen auf Grund des § 7 Z 8 GewStG hat nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechtes zu erfolgen. Die Maßgeblichkeit des einkommensteuerrechtlichen Begriffes der Vermietung und... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erlangte im Erbweg 1979 zunächst Hälfteeigentum und 1982 Alleineigentum an einem Ende des 19. Jahrhunderts in Wien XIX errichteten Zinswohnhaus. Nachdem er neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in den Jahren 1984 bis 1993 Verluste aus der Vermietung des Zinshauses erklärt hatte, forderte ihn das Finanzamt mit Ersuchen vom 16. Juni 1994 auf, u.a. eine Prognoserechnung vorzulegen, aus welcher ersehen werden könne, wann mit Gesamtüberschüssen zu ... mehr lesen...
Rechtssatz: Selbst wenn die Vermietung der Wohnung Mietzinsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes unterläge, hätte der Ansatz eines marktüblichen Mietzinses an Stelle der gesetzlich beschränkten Mietzinse bei der Prüfung der Ertragsfähigkeit der Vermietung erfordert, dass der Abgabepflichtige erkennbar im Rahmen der ihm durch die mietrechtlichen Regelungen auferlegten Beschränkungen die Möglichkeit der Erzielung von Einnahmen im Wesentlichen ausschöpft (Hinweis E 23.3.2000, 97/15/0009). ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich jedes Mietobjekt gesondert danach zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt insbesondere für verschiedene, wenn auch in einem Haus gelegene Wohnungen. Auch einzelne Wohnungen in einem Mietwohnhaus sind getrennten Beurteilungen zu unterziehen, wenn die Objekte an verschiedene Personen vermietet sind od... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. Oktober 1989 erwarb die Beschwerdeführerin eine inländische Liegenschaft. Zur Finanzierung des Kaufpreises nahm sie ein Darlehen auf. Aus der Vermietung dieses Objektes erzielte sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; die laufenden Darlehenszinsen fanden bei Ermittlung dieser Einkünfte Berücksichtigung. Im Jahr 1994, sohin innerhalb der Spekulationsfrist iSd § 30 Abs. 1 Z. 1 lit. a EStG 1988, verkaufte die Beschwerdeführerin die Liegenschaft. Den "Spe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §28;EStG 1988 §30;
Rechtssatz: Die Zuordnung (uU Aufteilung) von negativen Einkunftskomponenten zu verschiedenen Einkunftsquellen muß im Einzelfall dem Verhältnis der betroffenen Betätigungen zu einander gerecht werden. Für den gegenständlichen Fall ist entscheidend, daß das Spekulationsobjekt zunächst der Erzielung v... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §25;EStG 1988 §26;EStG 1988 §27;EStG 1988 §28;EStG 1988 §30;StGG Art2;
Rechtssatz: Vergleicht man Steuerpflichtige, die ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung verwendet und anschli... mehr lesen...
Die zwischen den Beschwerdeführern errichtete Gesellschaft nach bürgerlichem Recht erklärte seit dem Jahr 1979 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der den beiden Gesellschaftern je zur Hälfte gehörenden bebauten Liegenschaft K Nr. 646. Auf der Liegenschaft befindet sich ein Wohnhaus, welches mehrere Mietwohnungen, vermietete Kellerräumlichkeiten und eine Privatwohnung enthält. Die Gegenüberstellung der im Zusammenhang mit der Vermietung von Räumlichkeiten in diesem Wohnhaus a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 11
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Als absehbar sieht der VwGH nicht mehr bloß solche... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Fachärztin, erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus selbständiger Arbeit auch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ua aus der Vermietung einer Wohnung in einem unter Denkmalschutz stehenden Wohn- und Geschäftshaus in S. Nach Erwerb entsprechender Miteigentumsanteile an diesem Haus durch die Beschwerdeführerin im Oktober 1987 um rd S 400.000,-- wurde zwischen den Miteigentümern beschlossen, das Haus um- und auszubauen, sowie Wohnungs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/14/0231 E 17. Dezember 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 13
Verstärkter Senat Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993 §2 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/14/0231 E 17. Dezember 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 11
Verstärkter Sena... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das ab Ende des Jahres 1983 in seinem Alleineigentum stehende Haus in G, B-Straße, welches "zur Vermietung bestimmt" sei, Überschüsse der Werbungskosten über die Einnahmen in Höhe von S 199.168,-- (1984), S 261.202,-- (1985), S 139.262,-- (1986), S 146.532,-- (1987), S 157.197,-- (1988) und S 29.698,-- (1989), für die Jahre 1990 und 1991 hingegen Einnahmenüberschüsse in Höhe von S 27.994,-- bzw. S 18.434,-- . Anläßlich einer beim Beschwerdeführer im J... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin leistete im Streitzeitraum auf Grund vertraglicher Bestimmungen für den Abbau von Wolframerz von im Land Salzburg gelegenen Liegenschaften an zwei in Deutschland lebende Professoren Entgelte, welche sich aus Tonnenzinsen (S 8,45 Tonne des aus dem Vorkommen geförderten Roherzes) und Gewinnanteilen (6,25 % des in bestimmter Weise zu berechnenden Anteiles am Jahresgewinn aus den Bergbauerzeugnissen) zusammensetzten. Anläßlich von abgabenbehördlichen Prüfungen v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0138 E 20. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff der Werbungskosten ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weit zu fassen und nähert sich bei dieser Einkunftsart dem der Betriebsausgaben. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §1091;EStG 1972 §28;EStG 1988 §28;GewStG §7 Z8;UStG 1972 §10 Abs2;
Rechtssatz: Der VwGH sieht sich nicht veranlaßt, den Begriff der Mietzinse und Pachtzinse im § 7 Z 8 GewStG iSd bürgerlichen Rechtes auszulegen. Dementsprechend ist nicht ausschlaggebend, daß Abbauverträge nach... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs3 Z7;EStG 1972 §28;EStG 1972 §30 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Besteuerung von Spekulationsgeschäften schließt eine andere Verwertungsmöglichkeit der Liegenschaft als durch Vermietung weder innerhalb der Spekulationsfrist noch danach aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;EStG 1972 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 92/15/0060 1 Stammrechtssatz Aufwendungen können auf ein zur Einkunftserzielung bestimmtes Wohnobjekt auch dann als Werbungskosten Berücksichtigung finden, wenn ihnen gerade keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb als Mitglied einer Bauherrengemeinschaft im Juli 1989 zwei Eigentumswohnungen und im Februar 1990 zwei Garagenabstellplätze einer in den Jahren 1989 bis 1991 errichteten Eigentumswohnungsanlage (insgesamt beinhaltend 44 Wohneinheiten und 27 PKW-Abstellplätze). Er vermietete diese Eigentumswohnungen und PKW-Abstellplätze nach Fertigstellung der Wohnanlage ab Dezember 1991 an jeweils verschiedene Mieter. Mit dem angefochtenen Bescheid anerkannte die belan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 11
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Als absehbar sieht der VwGH nicht mehr bloß solche... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht in Streit, ob die im Zusammenhang mit der Vermietung eines Grundstückes an den Beschwerdeführer im Streitjahr geleisteten Zahlungen in Höhe von insgesamt S 1,6 Mio als echte Mietzinsvorauszahlungen im Jahr des Zuflusses zur Gänze (so die Rechtsansicht der belangten Behörde in dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid) oder als Hingabe eines Darlehens in Teilbeträgen nach Maßgabe des Darlehenszeitraumes (so... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Bezieht der Abgabepflichtige bei seiner Beurteilung, es habe ihn für den Fall der vorzeitigen Auflösung eines Bestandvertrages im Ausmaß der von ihm noch nicht erbrachten Gegenleistung eine Rückzahlungsverpflichtung getroffen, auch schon die erst im Folgejahr zustandegekommene Vertragsänderung mit ein, ist dies abgabenrech... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §19;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Die Beurteilung eines Bestandvertrages als Darlehen würde eine vom Fortbestand des Mietverhältnisses losgelöste Rückzahlungsverpflichtung mit vereinbarter Laufzeit, Rückzahlungsmodalität und Verzi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für die Streitjahre im Instanzenzug in folgender Höhe festgesetzt: S 414.477,-- (1991; Vorsoll: - S 332.352,--), S 31.815,-- (1992; Vorsoll: - S 553.736,--) und - S 28.975,-- (1993; Vorsoll: S 30.000,--). Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Angestellter, erzielte in den Streitjahren Einnahmen aus der Vermietung von Teilen eines Gebäudes. In den Einkommensteuererklärungen 1981 bis 1986 erklärte der Beschwerdeführer Verluste aus der Vermietung dieses Objektes. Nach einer im Jahre 1988 durch den Beschwerdeführer erfolgten Berichtigung der Steuererklärungen für die Jahre 1981 bis 1986 verfügte das Finanzamt die Wiederaufnahme des Verfahrens; es vertrat die Meinung, daß es sich bei der in Rede stehen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte ab dem Jahre 1984 Verluste aus Vermietung und Verpachtung eines Mietobjektes geltend. Nach umfangreichen Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten an dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude wurden erstmals ab 1. Juli 1988 Einnahmen aus der Vermietung erzielt. Vom 1. Juli bis 30. September 1988 war das Gebäude an die Tochter und den Schwager des Beschwerdeführers vermietet; ab 1. Oktober 1988 wurde das Gebäude jeweils auf ein Jahr an Ing. O. vermietet. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 11
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Als absehbar sieht der VwGH nicht mehr bloß solche Zeitspannen an, die den Zeitraum von zwölf Jahren... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die vom Abgabepflichtigen abgeschlossenen Bestandverträge jeweils nur eine Mietdauer von einem Jahr beurkundeten, steht in keinem Zusammenhang mit der Zeitspanne, die für... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/13/0171 E VS 3. Juli 1996 VwSlg 7107 F/1996 RS 11 Stammrechtssatz Als absehbar sieht der VwGH nicht mehr bloß solche Zeitspannen an, die den Zeitraum von zwölf Jahren nicht erreichen. Unter einem absehbaren Zeitraum ... mehr lesen...