Entscheidungen zu § 25 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 301-313 von 313

RS Vwgh 1989/12/13 85/13/0041

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;AVG §45 Abs2 impl;AVG §49 Abs1 litb impl;BAO §167 Abs2;BAO §171 Abs1 litc;EStG 1972 §25;
Rechtssatz: Über Art und Ausmaß der tatsächlich ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit eines Arbeitnehmers können in erster Linie dieser selbst, sein Arbeitgeber sowie allfällige Arbeitskoll... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1989

RS Vwgh 1989/11/7 86/14/0203

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §25; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 151;
Rechtssatz: Gesellschafter bzw Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können - ungeachtet, daß die GmbH als Komplementär an einer KG beteiligt ist, an der wiederum die Gesellschafter der GmbH als Kommanditisten beteilig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1989

RS Vwgh 1989/11/7 86/14/0203

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §25; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 151;
Rechtssatz: Ist der als Prokurist der KG tätige Kommanditist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegend für die KG, nicht jedoch für die Komplementär-GmbH tätig, und werden keine außersteuerlichen
Gründe: für den Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1989

RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Wenn die Haupttätigkeit des Abgabepflichtigen eine selbständige ist und gleichzeitig ein enger, wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Nebentätigkeit besteht, sind die Einkünfte aus der Nebentätigkeit - mögen sie auch für ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Einem Arbeitnehmer wird am Dienstort üblicherweise ein Arbeitsraum bei gleichzeitiger Festlegung der Dienstzeit zur Verfügung gestellt (Abgrenzung zu Werkvertrag). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0083

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Bei einem Werkvertrag ist zwar eine sachliche, im Gegensatz zu einem Dienstvertrag jedoch keine persönliche Weisungsgebundenheit gegeben. Dem Auftraggeber wird bei größeren Projekten regelmäßig da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Es widerspricht jeder wirtschaftlichen Übung, im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach Beendigung einer bedungenen Dienstleistung noch durch drei Jahre hindurch Löhne auszuzahlen (Abgrenzung zu Werkvertrag). Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Die für einen Sportverein durchgeführte Planung und Bauüberwachung einer Tennishalle, einer Kegelbahn und eines Restaurants stellt eine regelmäßig nicht im Rahmen eines Dienstvertrages, sondern eines Werkvertrages erbrachte Tätigkeit d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1988/7/5 87/14/0121

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25;EStG 1972 §47;
Rechtssatz: Es kann zwar ein und dieselbe Person ein und derselben anderen Person im gleichen Zeitraum sowohl als Arbeitnehmer als auch als selbständig Erwerbstätiger gegenübertreten. Ein Arbeitnehmer erbringt aber seine Leistungen dem Arbeitgeber nicht schon deshalb außerhalb des Dienstverhältnisses, weil die Arbeiten für die Privats... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1988

RS Vwgh 1987/5/27 86/13/0107

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §98;BAO §21;EStG 1972 §25;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Zurechnung von Subprovisionen naher Angehöriger beim Versicherungsvertreter selbst mangels nachweisbarer Mitarbeit der von ihm namhaft gemachten Subprovisionsempfänger. Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1987

RS Vwgh 1986/10/22 85/13/0071

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25;EStG 1972 §29 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1987/10, 115;
Rechtssatz: Das vom Arbeitgeber der Gattin des Arbeitnehmers eingeräumte Nutzungsrecht und Gebrauchsrecht an der Dienstwohnung nach dem Ableben des Arbeitnehmers ist ein Vertrag zugunsten Dritter, sodaß die für den Verzicht der Gattin auf dieses Recht eingeräumte Recht unge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1986

RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0108

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3;
Rechtssatz: Die für die Annahme eines Dienstverhältnisses und damit von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit grundsätzlich erforderliche Weisungsgebundenheit ist - vom Fall einer Sperrminorität abgesehen - nach dem E vom 9.12.1980, 1666, /79, VS VwSlg 5535 F/1980, regelmäßig bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

RS Vwgh 1986/7/15 83/14/0203

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Abgrenzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Hinweis E 4.3.1986, 84/14/0063). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1983140203.X01 Im RIS seit 15.07.1986 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.07.1986

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