Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Einem Arbeitnehmer wird am Dienstort üblicherweise ein Arbeitsraum bei gleichzeitiger Festlegung der Dienstzeit zur Verfügung gestellt (Abgrenzung zu Werkvertrag). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Bei einem Werkvertrag ist zwar eine sachliche, im Gegensatz zu einem Dienstvertrag jedoch keine persönliche Weisungsgebundenheit gegeben. Dem Auftraggeber wird bei größeren Projekten regelmäßig da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Es widerspricht jeder wirtschaftlichen Übung, im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach Beendigung einer bedungenen Dienstleistung noch durch drei Jahre hindurch Löhne auszuzahlen (Abgrenzung zu Werkvertrag). Eur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Die für einen Sportverein durchgeführte Planung und Bauüberwachung einer Tennishalle, einer Kegelbahn und eines Restaurants stellt eine regelmäßig nicht im Rahmen eines Dienstvertrages, sondern eines Werkvertrages erbrachte Tätigkeit d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25;EStG 1972 §47;
Rechtssatz: Es kann zwar ein und dieselbe Person ein und derselben anderen Person im gleichen Zeitraum sowohl als Arbeitnehmer als auch als selbständig Erwerbstätiger gegenübertreten. Ein Arbeitnehmer erbringt aber seine Leistungen dem Arbeitgeber nicht schon deshalb außerhalb des Dienstverhältnisses, weil die Arbeiten für die Privats... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §98;BAO §21;EStG 1972 §25;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Zurechnung von Subprovisionen naher Angehöriger beim Versicherungsvertreter selbst mangels nachweisbarer Mitarbeit der von ihm namhaft gemachten Subprovisionsempfänger. Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25;EStG 1972 §29 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1987/10, 115;
Rechtssatz: Das vom Arbeitgeber der Gattin des Arbeitnehmers eingeräumte Nutzungsrecht und Gebrauchsrecht an der Dienstwohnung nach dem Ableben des Arbeitnehmers ist ein Vertrag zugunsten Dritter, sodaß die für den Verzicht der Gattin auf dieses Recht eingeräumte Recht unge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3;
Rechtssatz: Die für die Annahme eines Dienstverhältnisses und damit von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit grundsätzlich erforderliche Weisungsgebundenheit ist - vom Fall einer Sperrminorität abgesehen - nach dem E vom 9.12.1980, 1666, /79, VS VwSlg 5535 F/1980, regelmäßig bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Abgrenzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Hinweis E 4.3.1986, 84/14/0063). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1983140203.X01 Im RIS seit 15.07.1986 mehr lesen...